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Rezess über die Gemeinheitsteilung der
Feldmark Kuschkow
Nach Abschluss der Vermessungen und Neuparzellierungen wurden die auf
der vorangegangenen Seite im Grundsatz dargestellten Separationsmaßnahmen
mit allen betroffenen Interessenten verhandelt und als Rezess
(= zeichnerisch und schriftlich fixiertes Verhandlungsergebnis) dokumentiert
und unterzeichnet, das Ergebnis hatte den Status einer öffentlichen Urkunde
und war damit rechtsverbindlich. Das Verfahren auf örtlicher Ebene wurde
als Spezialseparation bezeichnet, in den folgenden
Dokumenten zu Kuschkow auch als "specielle Separation".
Zu den Unterschieden zwischen den Aufgaben der Generalkommission
(zuständig für die Generalseparation im gesamten Regierungsbezirk
Frankfurt a/O.) und den Spezialkommissionen (nur örtliche Zuständigkeit
für die jeweilige Spezialseparation in einer Gemeinde) siehe die
vorangegangene Seite.
Das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) verwahrt die Akten mit der Signatur 24 Lübben
76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom
29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben
‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk,
Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte 1864) als wichtige Dokumente des
Kuschkower Separationsprozesses.
Im Folgenden wird dieser Aktenbestand auszugsweise wiedergegeben,
immer jeweils zuerst als Foto und ‒ soweit möglich und für den Leser
erforderlich ‒ danach der Text als Transkription. Bildquelle: Fotos
der Originaldokumente am 8.6.2022 im BLHA, Fotografin: Doris Rauscher,
© Brandenburgisches Landeshauptarchiv
(BLHA), Signaturen wie oben angegeben. Alle Fotos können durch Anklicken
vergrößert werden (das geöffnete Bild noch einmal anklicken), die Texte
sind dann einigermaßen gut lesbar. Der Text wurde möglichst getreu dem
Original übertragen in seinen alten oder auch voneinander abweichenden
Schreibvarianten. Zahlen im Originaltext sind zwar am Ende meist mit
einem Punkt versehen, sind aber nicht als Ordnungszahlen zu verstehen.
Zahlen, die der Aufzählung dienen, werden mit Komma beendet. Im Zweifelsfall
ist immer das Originalfoto heranzuziehen. {Erklärungen und Hinweise
zum Verständnis werden wie hier in dieser Form mit kursiver Schrift in
geschweiften Klammern hinzugefügt, teilweise direkt in den Originaltext
integriert.}
Die Separationskarten zu den Rezessunterlagen finden Sie auf der
vorangegangenen Seite. Kuschkow befindet sich hinsichtlich seiner
Dorfgeschichte in einer außerordentlich glücklichen Situation: Sämtliche
Dokumente zur Gemeinheitsteilung / Separation sind erhalten geblieben
und stehen im BLHA der Forschung zur Verfügung.
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Oben, linkes und mittleres Bild: Recess über die Gemeinheitstheilung
der Feldmark Kuschkow für das Königl. Landraths-Amt, Lübbener Kreises. (24 Lübben 76).
Einband und Titelblatt innen.
Oben, rechtes Bild: Der über die Geimeinheitstheilung der Feldmark
Kuschkow zwischen den im Vertrag aufgeführten Interessenten abgeschlossene Rezess,
nebst Anhängen, welcher, wie folgt, lautet:
Über die specielle Separation der Feldmark Kuschkow, Lübbener Kreises,
haben vor dem unterzeichneten Kommissarius der landwirtschaftlichen
Abtheilung der Königlichen Regierung zu Frankfurt a/O. nachbenannte
Interessenten folgenden Rezeß abgeschlossen:
I. Die Kirche zu Kuschkow vertreten durch
1, den Prediger Böttcher zu Krugau.
2, die Kirchenvorsteher:
a, den Doppelbauer Ernst Elsner,
b, den Bauer und Gerichtsschulzen Johann Georg Dillan,
c, Bauer Georg Garschigk zu Kuschkow.
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Text zur Doppelseite oben: {Die jeweils in
den Spalten rechts genannten Haus-Nummern und Hypotheken-Nummern sind
dem Originalfoto zu entnehmen ‒ siehe dazu die Tabelle zu § 7 weiter
unten.}
II. die Schule zu Kuschkow, vertreten durch
1. die sub I. genannten Personen und
2. den zeitigen Schullehrer Christian Noack.
III. die Gemeineglieder zu Kuschkow,
A. die Bauern:
1. Der Lehnrichter Carl Eduard Müller geboren den
23. März 1839. vertreten durch seinen Vormund, Doppelbauer Ernst Elsner,
unter Hinzutritt der Parzellenbesitzer
a, Anbauers Alexander Gustav Schwitzke
für seine Ehefrau, Anne Caroline geb. Müller und
b, des Kleinbüdners Gottlob Dommaing,
für sich und seine Ehefrau Johanna geborene Lehmann
2. Der Sub I. 3.a. und III.1. bereits aufgeführte Doppelbauer
Ernst Elsner für sich und seine Ehefrau Wilhelmine geb. Lehmann
3. Der Ganzbauer Johann Georg Hessa
4. Der Ganzbauer Christian Michelchen, unter Hinzutritt
des Parzellenbesitzers Tischlermeister Gottfried Michelchen
5. Der Ganzbauer Johann George Rathey unter Hinzutritt des
Parzellenbesitzers, Anbauer Johann Friedrich Schötz
6. Der Ganzbauer Carl Mathing
7. Der Ganzbauer Johann George Borch
8. Der Ganzbauer Johann George Görzig
9. Der bereits Sub I. 2b aufgeführte Anbauer und
Gerichtsschulze Johann Georg Dillan
10. Der Ganzbauer August Garschigck
11. Der Ganzbauer Friedrich Miethke
12. Der bereits sub III.1. genannte ...
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Text zur Doppelseite oben:
12. Der bereits sub III.1. genannte Lehnrichter Carl Eduard Müller,
vertreten durch seinen Vormund, Doppelbauer Ernst Elsner,
unter Hinzutritt der Parzellenbesitzer
a, Pächter Friedrich Mietan Parcelle No.1.
b, der bereits sub 1. aufgeführte Kleinbüdner
Gottlob Dommaing, Parzellen No.2. und 4.
c, Tischlermeister Gottfried Michelchen,
Parzelle No. 3.
d, Kleinbüdner Johann Christian Simon,
Parzelle No.5. und 6.
e, Häusler Johann Friedrich Purbs, Parzelle No.7.
f, der bereits sub III.1.a. aufgeführte Anbauer
Alexander Gustav Schwitzke für seine Ehefrau, Anne Caroline
geb. Müller, Parzelle No.8.
g, Kleinbüdner Christian Dillan Parzelle No.9.
h, Kleinbüdner Johann Dillan, Parzelle No.11. u. 19.
i, Kleinbüdner Christian Miethke Parzelle No.12.
k, Kleinbüdner Christian Matschke, Parzelle No.13.
l, verwittwete Kleinbüdner Dillan Marie geb. Goetze No.15.
m, Kleinbüdner Johann George Miethke Parzelle No.17.
für sich und seine Ehefrau Anne Marie geb. Schnitt.
n, Schäfer Friedrich Gottlob Heinrich zu Gross-Lubolz No.18.
o, der Anbauer Johann Friedrich Carl Lehmann, vertreten
durch seinen Vormund, den bereits sub III.4. aufgeführten
Ganzbauer Christian Michelchen,
Parzelle No.20. und 21.
p. der Kleinbüdner Georg Böttcher No.22.
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Text zur Doppelseite oben: {Die jeweils in den Spalten
rechts genannten Haus-Nummern und Hypotheken-Nummern sind dem
Originalfoto zu entnehmen ‒ siehe dazu die Tabelle zu § 7 weiter unten.}
q, der Häusler August Goetze, Parzelle No.10.
r, der Kleinbüdner Friedrich Samigk
s, der bereits sub III.4. und 12.a. aufgeführte Ganzbauer
Christian Michelchen Parzelle No.14.
t, die Erben des Kleinbüdner Christian Wilke zu Dürrenhofe,
a, die Wittwe Wilke Christiane geb. Gruban,
b, die Geschwister Wilke, Henriette Auguste geboren den
3. Oktober 1844. Gustav Heinrich geboren den 1. April 1852,
vertreten durch ihren Vormund, den Kossäth
Christian Ternick zu Dürrenhofe.
B. die Kossäthen:
13, der Kossäth Carl Gusker
14, der Kossäth Christian Wilke
15, die Kossäth Wittwe Mathing Anne Elisabeth geb. Kasparick
16, der Kossäth August Wilhelm Jetzosch unter Hinzutritt
des Parzellenbesitzers hyp. No. 53.
a, Friedrich Wilhelm Jetzosch geboren den 14. October 1841.
vertreten durch seinen Vormund den Bauer George
Garschick zu Kuschkau.
C, die Großbüdner:
17, der Großbüdner Christian Michelchen
18, der Großbüdner Christian Lehmann
19, der Großbüdner Christian Friedrich Nowigk
D, die Kleinbüdner:
20, der Kleinbüdner Christian Dillan für seine Ehefrau Anne geborene Wilke
21, der Kleinbüdner Johann Friedrich Majenz
22, der Kleinbüdner Johann George Ternick oder Theermann
23, der bereits sub III.1.b. und 12.b. aufgeführte Kleinbüdner Gottlob Dommaing
für sich und seine Ehefrau
Johanne geb. Lehmann.
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Text zur Doppelseite oben: {Die jeweils in den Spalten
rechts genannten Haus-Nummern und Hypotheken-Nummern sind dem
Originalfoto zu entnehmen ‒ siehe dazu die Tabelle zu § 7 weiter unten.}
24, der Kleinbüdner Christian Nakonzer
25, der bereits sub III.12.p. aufgeführte Kleinbüdner Johann Georg
Böttcher unter Hinzutritt des Parzellenbesitzers
Mühlenmeisters Johann Carl Hermann Pohle
26, der bereits sub 12.d aufgeführte Kleinbüdner Johann Christian
Simon für sich und seine Ehefrau Christiane geb. Rasch,
verw. gewesene Bernhardt
27, der Kleinbüdner Johann Christian Schenker
28, der Kleinbüdner Christian Matschke
29, der Kleinbüdner Georg Picher
30, der bereits sub III.12.h. aufgeführte Kleinbüdner Hans/. Johann Dillan
31, der Kleinbüdner, Ökonom Ernst Müller in Krugau
32, der bereits sub III.No.6. aufgeführte Ganzbauer Carl
Mathing als Besitzer der Kleinbürdnerstelle
33, der Kleinbüdner August Wilke auch Müller oder Lorenz
34, der bereits sub 12.r. aufgeführte Kleinbüdner Friedrich Samigk
35, der bereits sub III.12.i. aufgeführte Kleinbüdner Christian Miethke
für sich und seine Ehefrau, Anne geb. Lehmann
36, der Kleinbüdner Friedrich Stephan
37, der Kleinbüdner Friedrich Richter für sich und seine
Ehefrau, Anne Elisabeth Hobyel
38, der bereits sub III.5. aufgeführte Ganzbauer Johann Georg
Rathey als Besitzer der Kleinbüdnerstelle
39, der Kleinbüdner Christian Thernick für seine Ehefrau,
Christiane geb. Goetze, verwittwet gewesene Nowigk
a, unter Hinzutritt des
Parzellenbesitzers, Anbauer Gottlieb Lucas - Hyp. No.59.-
.jpg)
Text zur Doppelseite oben: {Die jeweils in den Spalten
rechts genannten Haus-Nummern und Hypotheken-Nummern sind dem
Originalfoto zu entnehmen ‒ siehe dazu die Tabelle zu § 7 weiter unten.}
40, der Kleinbüdner Friedrich Ernst Jonas, vertreten durch
seinen Vormund, den bereits sub III.24. aufgeführten Kleinbüdner
Christian Nakonzer.
E. die alten Anbauer:
41, der Anbauer Carl Wienarick und dessen Kinder:
a, unverehel. Marie Wienarick,
b, Miethsmann Carl Wienarick,
c, unverehel. Johanne Wienarick,
d, unverehel. Anne Elisabeth geboren
den 17. März 1838.
42, der bereits sub III.No.12.m. aufgeführte Anbauer Johann Georg Miethke für sich und seine Ehefrau Anne Marie geb. Schnitt
43, der bereits sub III.No.12.b. aufgeführte verwittwete
Anbauer Dillan, Marie geb. Goetze
44, der Anbauer Christian Hanschick für seine Ehefrau Marie geb.
Miethke verwittwet gewesene Dillan
45, der Anbauer Christian Borch für sich und seine Ehefrau
Anne Elisabeth Nowigk
46, der Anbauer Johann Gottlob Moritz für seine Ehefrau,
Anne geb. Hartock
47, die bereits sub III.15. aufgeführte Wittwe Mathing,
Anne Elisabeth geb. Kasparick
48, die Wittwe Matschenz, Marie geb. Groger als Besitzerin
der Anbauernahrung
49, der Anbauer Johann Friedrich Schötz
F. Die neuen Anbauer:
50, der bereits sub III.No.12.a. aufgeführte Anbauer Johann
Friedrich Carl Lehmann geb. den ... bevormundet durch den
Ganzbauer Christian Michelchen,
51, der Anbauer, Schneidermeister Christian Purbs
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Text zur Doppelseite oben:
52, der Anbauer Tischlermeister Johann Georg Michelchen Hyp. No.51.
IV. Die Gemeine zu Kuschkow, vertreten durch die Interessenten sub III. 1.-47. unter Hinzutritt:
a, des Schneidermeisters Johann Friedrich Purbs als zeitigen Besitzers des früheren Schäferhauses nebst Garten Hyp. No.58.
und
b, des bereits oben sub III.1.b-12.b nun 23. aufgeführten Kleinbüdners Gottlob Dommaing für sich und seine Ehefrau Johanne
geb. Lehmann als zeitige Besitzerin der früheren Schäferwiese
(.Hyp. No.47.)
V. Die Gemeine Dürrenhofe, vertreten durch ihre Deputirten
1, den Lehnrichter Bogula,
2, den Bauer Georg Mietusch,
3, den Kossäth Georg Muckwar,
4, den Großbüdner Christian Kosche,
5, den Kleinbüdner Georg Wilke,
6, den Häusler Johann Gruban,
VI. Die Gemeine Krugau, vertreten durch ihre Deputirten
1, den Zweihüfner Georg Hartock,
2, den Einhüfner Mathes Habdac,
3, den Kossäthen Johann Georg Schubar,
4, den Großbüdner Christian Knies,
5, den Großbüdner Friedrich Sitza,
6, den Kleinbüdner Christian Jahn,
7, den Kleinbüdner Georg Handrock,
8, den Anbauer Christian Zwiebler,
9, den Anbauer Christian Schieban,
VII. Die Besitzer des früheren Erbpachts-Vorwerks zu Schlepzig
Vol I. No 27. pag 319. des Hypothekenbuchs von Schlepzig, vertreten durch ihre Deputirten
a, den Kossäthen Hans Pichelchen,
b, den Kleinbüdner Georg Gubig,
c, den Martin Müller. zu Schlepzig
(§.1.)
Bisheriges Rechtsverhältniß. Die Feldmark Kuschkow ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
(§.1.)
Bisheriges Rechtsverhältniß. Die Feldmark Kuschkow unterlag bisher der gemeinschaftlichen
Behütung mit dem Vieh des Schullehrers und der sämtlicher von Nr. III.1 bis 49 der Einleitung
dieses Rezesses aufgeführten Gemeineglieder, während nur die Gärten servitutfrei {= frei
von Dienstbarkeit; Servitut = dingliches Recht, das einer Person oder einem Grundstück
bestimmte Nutzungsrechte an einem fremden Grundstück einräumt} waren. Das Holz und
die Streu in den Communenwaldungen und das Holz auf den Communenhütungen wurden unter die
Bauern, Kossäten, Groß- und Klein-Büdner nach dem weiter unten im §.8. angegebenen
Verhältnisse verkavelt und erhielt auch der Schullehrer Holz und Streu-Kaveln. {Kaveln
waren Flurstücke, die durch Los mit zeitlich befristeten Nutzungsrechten an einzelne Personen
oder Personengruppen vergeben wurden.}
Die Grundstücke lagen vermengt. Zwischen der Gemeine Kuschkow und Dürrenhoffe bestand ein
Koppelhütungs-Verhältniß, nach welchem auf einem Theile der zu beiden Feldmarken gehörigen
Grundstücken gegenseitige Aufhütung statt fand. Das Vorwerk Schlepzig behütete einen Theil
der Feldmark Kuschkow mit Schafen.
(§.2.)
Zweck der Auseinandersetzung. Der Zweck der Gemeinheitstheilung ist die Hutfreilegung
sämtlicher Grundstücke und die Theilung der gemeinschaftlichen Hütungs- und
Holzungs-Reviere (.§.1.) verbunden mit einem Umtausch der Grundstücke sämtlicher
Interessenten und Gewährung ihrer Abfindungen in einer den landwirtschaftlichen
Zwecken möglichst vorteilhaften Lage.
(§.3.)
Gerechtsame {Bezeichnung für eine Berechtigung, Nutzungsrecht, Privileg}, welche
nicht aufhören werden und Grundstücke, welche nicht zur Separation kommen. Die von der
Gemeine Kuschkow bisher in den Königlichen Forsten ausgeübten Gerechtigkeiten erleiden
durch das gegenwärtige Verfahren keine Veränderung und ebenso bleiben sämmtliche im
Spreewalde belegenen ...
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Text zur Doppelseite oben:
... Wiesen, welche auf der im §.6. dieses Rezesses erwähnten Karte nicht verzeichnet
stehen, in ihren bisherigen Rechtsverhältnissen unverändert.
(§.4.)
Aufhebung der Koppelhütung mit Dürrenhofe. Die Koppelhütung zwischen Kuschkow und
Dürrenhofe (§.1.) ist mit dem 17. Juni 1842 aufgehoben. Die näheren Bestimmungen
über diese Aufhebung namentlich über die Theilung des Koppelhütungs-Reviers sind
in der diesem Rezesse annectirten Verhandlung von demselben Tag enthalten, deren
Rechtsverbindlichkeit von den Interessenten allerseits wiederholt anerkannt wird.
(§.5.)
Geradelegung der Grenze der Feldmark Kuschkow mit den Grenzen der Feldmarken Dürrenhofe
und Krugau. Außer der nach §.4. erfolgten Regulierung der Grenze hat noch eine
Geradelegung der Grenzen der Feldmark Kuschkow mit den Grenzen der Feldmarken
Dürrenhofe und Krugau stattgehabt und ist von letzterer Feldmark noch Grund und
Boden zur Anlage eines Grabens nach dem Landgraben hin abgetreten. Bei diesem
Austausche, der ohne Rücksicht auf die Bonität der Grundstücke Fläche gegen
Fläche bewirkt ist, sind von der Kuschkower Feldmark zur Dürrenhofer Feldmark
= 1.M. 134.▢Ruthen {Morgen, Quadratruten} und zur
Krugauer = 5.M. 135▢Ruthen abgetreten und ebenso viel von
jener dieser zugelegt worden. Die hierdurch neu gebildeten Grenzen der Feldmark
sind auf die im folgenden §.6. genannten Karten aufgetragen und von den
Interessenten als richtig und mit der Örtlichkeit übereinstimmend anerkannt.
(§.6.)
Vermessung, Bonitierung u. Karte. Die Feldmark Kuschkow ...
.jpg)
Text zur Doppelseite oben:
... ist im Jahre 1842 durch den Königlichen Regierungs-Geometer Klein II. vermessen und
in dem selben Jahre durch vereidete Sachverständige bonitirt. Vermessungs- und
Bonitirungs-Register, Werthsverhältnisse und die von dem Klein gefertigte Feldmarkskarte
mit der Bezeichnung
Brouillon von Kuschkow zur Kirche Krugau gehörig, Regierungs-Bezirks
Frankfurt, Kreises Lübben, Behufs Separation speciell
gemessen im Sommer 1842. vom Regierungs-Geometer Klein II.
sowie die davon angefertigten beiden Reinkarten, welche beide die Aufschriften führen:
Reinkarte von der Feldmark Kuschkow, zur Krugauer Kirche gehörig,
Regierungsbezirk Frankfurt a/O. Kreis Lübben. Vermessen
im Jahre 1842 durch Klein II. copirt im Jahre 1857 von L. Koch III. Reg. Geometer,
werden von sämtlichen Interessenten in allen Theilen für richtig und als Grundlage des
Auseinandersetzungsgeschäfts anerkannt. {Diese Karten werden auf der vorangegangenen
Seite gezeigt und erläutert.}
(§.7.)
Alter Besitzstand. Was ein jeder Interessent an Grundstücken vor der Separation besessen
hat, ergibt sich aus nachfolgender Zusammenstellung.
Es folgt ein Überblick zur inhaltlichen Gliederung der Tabellen über
alle Besitzverhältnisse und Nutzungsarten der Flächen; auch diese Fotos können zur
Vergrößerung angeklickt werden:
.jpg) .jpg)
Die Spaltenüberschriften in den doppelseitigen Tabellen
lauten (Zählung durchgehend von links nach rechts):
| Spalte 1: Nummer der Einleitung des Rezesses |
Spalte 10: Gemeine-Waldung {Gemeine = Gemeinde} |
|
| Spalte 2: Hypotheken Nr. |
Spalte 11: Rohrung |
|
| Spalte 3: Name der Besitzer |
Spalte 12: Gräben und Gewässer |
|
| Spalte 4: Hof- und Baustelle in M {M
= Morgen} |
Spalte 13: Wege |
|
| Spalte 5: Hausgärten |
Spalte 14: Dämme und Zugänge in der Dorflage |
|
| Spalte 6: Feldgärten |
Spalte 15: Tränken |
|
| Spalte 7: Acker |
Spalte 16: Unland |
|
| Spalte 8: Wiesen |
Spalte 17: Kirchplatz und Gottesacker |
|
| Spalte 9: Hütung |
Spalte 18: Summa totalis |
|
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Transkription der Spalte 3 (Name der Besitzer) ab Tabellen-Zeile 53
(die jeweils in den nachfolgenden Spalten 4 bis 18 genannten Zahlenwerte sind den Originalfotos zu entnehmen:
Die Gemeine Kuschkow für
a. Das Schäferhaus und die Schäferwiese, das Hirtenhaus und den Hirtenanger, den alten
Kirchplatz und das Spritzenhaus
b. Den sogenannten Freifleck
c. Straßen und Zugänge in und zum Dorfe
d. Gemeinegrundstücke einschließlich des Bullen- und Baierlandes {Baier / Beier war die
Bezeichnung für das männliche Schwein}
e. Die Baustelle der neuen Kirche nebst Kirchplatz und dem Gottesacker
f. Wege, Straßen und Fußsteige Litte. G des Registers
g. Gewässer Litte. F des Registers
h. Gemeine-Hütung und Gemeine-Waldung Litte. E des Registers
Es folgt eine auszugsweise Übertragung der Tabelle zu § 7
(welche sich über die oben gezeigten vier Doppelseiten erstreckt) mit
den wichtigsten Angaben zum beteiligten Personenkreis und den alten
Besitzständen; die Werte in den weiteren Spalten sind den Originalfotos
zu entnehmen. Die meisten der nicht auf diesen Doppelseiten enthaltenen
Hausnummern sowie einige fehlende Namen wie z.B. {Christian
Michelchen} wurden aus der Rezess-Tabelle zu § 18 entnommen und wie
folgt ergänzt:
|
1 |
No. der Einleitung
des Rezesses
|
Haus-
No.
|
Hypotheken-
No.
|
zu § 7 Rezess ‒ Liste alter Besitzstand
vor der Separation
Namen der Besitzer
|
|
2
|
|
|
|
|
|
3
|
00. II.
|
00.
|
00.
|
Die Schule
|
|
4
|
01. III.
|
01.
|
01.
|
Die Besitzer des Lehnrichterguts Hs No.1.
Hyp.No1
|
|
5
|
02.
|
52.
|
16.
|
Doppelbauer Ernst Elsner Eheleute
|
|
6
|
03.
|
02.
|
20.
|
Ganzbauer Johann George Hessa
|
|
7
|
04.
|
03.
|
24.
|
Die Besitzer des Ganzbauerngutes Hs No.3
Hyp.No.24
{Christian Michelchen}
|
|
8
|
05.
|
05.
|
21.
|
Die Besitzer des Ganzbauerngutes Hs No.5
Hyp.No.21
{George Ratthey}
|
|
9
|
06.
|
07.
|
18.
|
Der Ganzbauer Carl Mating
|
|
10
|
07.
|
46.
|
27.
|
Der Ganzbauer Johann George Borch
|
|
11
|
08.
|
47.
|
22.
|
Der Ganzbauer Johann George Görzig
|
|
12
|
09.
|
48.
|
19.
|
Der Ganzbauer und Gerichtsschulze Johann
George Dillan
|
|
13
|
10.
|
49.
|
23.
|
Der Ganzbauer August Garschigk
|
|
14
|
11.
|
50.
|
25.
|
Der Ganzbauer Friedrich Mietke
|
|
15
|
12.
|
51.
|
26.
|
Die Besitzer des Bauernguts Haus No.51
Hyp.No.26
{Carl Eduard Müller}
|
|
16
|
13.
|
06.
|
31.
|
Der Kossäth Carl Gusker
|
|
17
|
14.
|
44.
|
30.
|
Der Kossäth Christian Wilke
|
|
18
|
15.
|
45.
|
29.
|
Die Kossäth Wittwe Mathing, Anne Elisabeth
geb. Kasparick
|
|
19
|
16.
|
53.
|
28.
|
Die Besitzer des Kossäthenguts Haus No.53.
Hyp. No.28 {Schmiedegrundstück Jäzosch}
|
|
20
|
17.
|
04.
|
32.
|
Der Großbüdner Christian Michelchen
|
|
21
|
18.
|
08.
|
33.
|
Der Großbüdner Christian Lehmann
|
|
22
|
19.
|
12.
|
34.
|
Der Großbüdner Christian Friedrich Nowigk
|
|
23
|
20.
|
09.
|
02.
|
verehl. Kleinbüdner Christian Dillan Anne
geb. Wilke
|
|
24
|
21.
|
10.
|
03.
|
Kleinbüdner Johann Friedrich Majenz
|
|
25
|
22.
|
11.
|
45.
|
Kleinbüdner Johann George Thernick oder
Theermann
|
|
26
|
23.
|
13.
|
47.
|
Kleinbüdner Gottlob Dommainsche Eheleute
|
|
27
|
24.
|
16.
|
44.
|
Kleinbüdner Christian Nakonzer
|
|
28
|
25.
|
17.
|
43.
|
Kleinbüdner Johann Georg Böttcher u Cons.
|
|
29
|
26.
|
18.
|
42.
|
Kleinbüdner Johann Christian Simonsche
Eheleute
|
|
30
|
27.
|
22.
|
37.
|
Kleinbüdner Johann Christian Schenker
|
|
31
|
28.
|
23.
|
36.
|
Kleinbüdner Christian Matschke
|
|
32
|
29. |
24. |
16. |
Kleinbüdner George Picher
|
|
33
|
30.
|
25.
|
49.
|
Kleinbüdner Hans Dillan
|
|
34
|
31.
|
28.
|
48.
|
Kleinbüdner Ökonom Ernst Müller in Krugau
|
|
35
|
32.
|
29.
|
35.
|
Kleinbüdner / Ganzbauer Carl Mathing
|
|
36
|
33.
|
30.
|
41.
|
Kleinbüdner August Wilke auch Müller oder
Lorenz
|
|
37
|
34.
|
31.
|
40.
|
Kleinbüdner Friedrich Samigk
|
|
38
|
35.
|
32.
|
39.
|
Kleinbüdner Christian Mietkesche Eheleute
|
|
39
|
36.
|
33.
|
07.
|
Kleinbüdner Friedrich Stephan
|
|
40
|
37.
|
34.
|
08.
|
Kleinbüdner Friedrich Richtersche Eheleute
|
|
41
|
38.
|
35.
|
09.
|
Kleinbüdner/Ganzbauer Johann George Rathey
|
|
42
|
39.
|
36.
|
10.
|
Die Besitzer des Kleinbüdnerguts Haus No.36
Hyp. No.10
{Christian Thernick}
|
|
43
|
40.
|
40.
|
38.
|
Kleinbüdner Friedrich Ernst Jonas
|
|
44
|
41.
|
14.
|
04.
|
Anbauer Wienarick und Kinder
|
|
45
|
42.
|
20.
|
05.
|
Anbauer Johann George Mietkesche Eheleute
|
|
46
|
43.
|
21.
|
06.
|
verwittwete Anbauer Dillan Marie geb. Goetze
|
|
47
|
44.
|
37.
|
11.
|
verehelichte Anbauer Christian Hanschick
Marie geb. Miethke vorm. gewes. Dillan
|
|
48
|
45.
|
38.
|
12.
|
Anbauer Christian Borchsche Eheleute
|
|
49
|
46.
|
39.
|
13.
|
verehelichte Anbauer Johann Gottlob Moritz
Anne geb. Hartock
|
|
50
|
47.
|
41.
|
14.
|
Anbauer Wittwe Mathing, Anne Elisabeth
geb.Kasparick
|
|
51
|
48.
|
42.
|
15.
|
Anbauer Wittwe Matschenz Marie geb. Groger
|
|
52
|
49.
|
56.
|
17.
|
Anbauer Johann Friedrich Schötz
|
|
53
|
50.
|
57.
|
52.
|
Anbauer Johann Friedrich Carl Lehmann
|
|
54
|
51.
|
58.
|
57.
|
Anbauer Christian Purbs
|
|
55
|
52.
|
|
51.
|
Anbauer Tischlermeister Johann George
Michelchen
|
|
56
|
53.
|
|
|
Die Gemeine Kuschkow für
|
|
57
|
53.
|
|
|
a. das Schäferhaus und die
Schäferwiese,
|
|
58
|
53.
|
|
|
das Hirtenhaus und den Hirtenanger,
|
|
59
|
53.
|
|
|
den alten Kirchplatz,
|
|
60
|
53.
|
|
|
für das Spritzenhaus
|
|
61
|
53.
|
|
|
b. den sogenannten
Freifleck
|
|
62
|
53.
|
|
|
c. Straßen u. Zugänge in
und zum Dorfe
|
|
63
|
53.
|
|
|
d. Gemeinegrundstücke
einschließlich des Bullen- und Baierlandes
|
|
64
|
53.
|
|
|
e. die Baustelle der neuen
Kirche nebst Kirchplatz und dem Gottesacker
|
|
65
|
53.
|
|
|
f. Wege, Straßen und
Fußsteige Litte. G. des Registers
|
|
66
|
53.
|
|
|
g. Gewässer Litte.
F des Registers
|
|
67
|
53.
|
|
|
h. Gemeine u. Hütung und
Gemeine-Waldung Litte. E. des Registers
|
► Hinweis: Die in der Tabelle angegebenen
damaligen Hausnummern stehen in keiner Beziehung zu den heutigen
Hausnummern. Im Jahr 1961 wurden für ganz Kuschkow erstmalig Straßennamen
eingeführt mit jeweils separaten Haus- und Hofnummern je Straße. Bis
dahin gab es keine offiziellen Straßennamen, sämtliche Häuser bzw. Höfe des
Dorfes wurden einfach reihum fortlaufend durchnummeriert in der Reihenfolge
ihrer Entstehung; weitere Angaben dazu gibt es auf der Startseite.
Weiterhin ist zu beachten, dass auch einige Widersprüche innerhalb der
Separationsunterlagen bestehen. Mehrfach sind die Hausnummern gemäß
Separationslisten (siehe oben) nicht identisch mit den Flurstücksnummern
der entsprechenden Grundstücke gemäß Separationskarte (siehe
vorangegangene Seite). Bei den meisten Hofstellen ist eine identische
Nummerierung für Haus und Flurstück in den Unterlagen vorhanden, wie es
zur damaligen Zeit noch üblich war. Erst später entstanden durch
Hofteilungen und Neubauten weitere Hausnummern ohne Flurstücksbezug.
Diese Widersprüche können hier nicht aufgeklärt werden.
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Text zur linken Doppelseite oben:
(§.8.)
Art und Weise der Theilung. Die Berechnung des Werths der primativen Grundstücke {= Hauptgrundstücke}
sind außer den Hausgärten auch die gartenmäßig benutzten Feldgrundstücke, selbst wenn sie bisher der Hütung
unterlagen, die Communforst und die Grundstücke der Kleinbüdner-Nahrungen Haus-No. 13. 16. 17. (.Enleitung
III. lfd. No. 23-25.) als hutfrei angesehen. Von dem Werthe aller übrigen Grundstücke ist der Hütungswerth
in Abzug gebracht. Die Weidemasse des dem Hütungsrechte des Vorwerks Schlepzig unterliegenden Reviers ist
zwischen diesen und den hütungsberechtigten Interessenten aus Kuschkow nach den Viehständen vertheilt. Den
sich hieraus ergebenden Antheil, sowie die ganze übrige Weidemasse haben die hütungsberechtigten
Interessenten in Kuschkow unter sich in der Art vertheilt, daß
| |
Antheilen |
|
| 1. Das Lehnrichtergut mit |
24. |
|
| 2. das Doppelbauergut mit |
20. |
|
| 3. jedes Bauerngut mit |
12. |
|
| 4. jedes Kossäthengut |
6. |
|
| 5. jedes Großbüdnergut |
4. |
|
| 6. jedes Kleinbüdnergut |
2. |
|
| 7. jedes Anbauergut und die Schule mit |
1. |
|
| 8. das Gemeineschäferhaus mit |
4. |
|
participirt. Die Besitzer des Lehnrichterguts und des Bauerguts Hs. No. 50.
(.Einleitung III lfd. No. 1. und 11.) haben aber von ihrer Hütungsforderung
jeder 4. Metzen Roggen abgetreten, welche den Forderungen der Kleinbüdnernahrungen
Hs. No. 13. und 16 je zur Hälfte zugeschrieben sind. {die Metze = historisches
Hohlmaß für Schüttgut, besonders Getreide, in Preußen ca. 3,44 Liter, in Sachsen ca. 6,49 Liter}
Der Werth der Communforst und der Grundwerth der bewachsenen Hütungen sind nach
dem Verhältnisse vertheilt, in welchem bisher das Holz und die Streu auf diesen
Grundstücken verkavelt wurden, ...
Text zur rechten Doppelseite oben:
... so daß
1. jeder der 12. Bauern incl. der Doppelbauern 1 Theil
2. jeder Kossäth 1/2 Theil
3. jeder Großbüdner 1/3 Theil
4. jeder Kleinbüdner 1/6 Theil erhalten hat. Wegen der Abfindung der Schule
für ihre Holz- und Streu-Kavel cfr. §.11. {cfr. = confer, conferatur
= vergleiche, zu vergleichen; siehe bei Karl Bruns 1892 im Literaturverzeichnis.}
(§.9.)
Einwertung hutfreier Grundstücke. Der Besitzer der Kleinbüdner-Nahrung Hs. No. 13.
hat seinen Hausgarten zur Theilungsmasse eingeworfen und wird deshalb der Werth
desselben seiner Forderung zugesetzt.
(§.10.)
Vertheilung des Bullen- und Beierlandes. Das Bullen und Beier-Land ist unter die
12. Bauern-Einleitung III. 1-12 :/ vertheilt. Von den letzteren haben die sub
laufende No. 3.-12. l.c. aufgeführten Bauerngutsbesitzer gleiche Antheile und
die Besitzer des Lehnrichter- und Doppelbauernguts jeder einen doppelt so großen
Antheil erhalten. Von dem Bullenlande ist dem Bauer Goerzig Hs. No. 47. der getrennt
liegende Theil überwiesen und im alten Besitzstande bereits seinen privativen
Grundstücken zugestellt. Der Rest des Bullenlandes ist unter die übrigen Bauern
nach denselben Verhältnissen wie das Beierland vertheilt.
(§.11.)
Dotation der Schule. Die Schule ist gemäß §. 101. der Gemeinheitstheilungs-Ordnung
vom 7. Juni 1821. in Land datiert und haben die Interessenten den zu dieser Abfindung
bei Anrechnung der Forderung für privativen Grundbesitz und Hütung fehlenden Betrag
nach Verhältnis ihrer Theilnahmerechte aufgebracht (.cfr. §.17.)
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Text zur linken Doppelseite oben:
Außerdem sind der Schule als Abfindung für die Streukavel 2,00. M.R. {vermutlich:
Metzen Roggen} und für die Holzkavel 5,00. M.R. zusammen = 7,00 Metzen Roggen
zu ihrer obigen Forderung zugesetzt, für welche sie gleichfalls in Land abgefunden wird.
(§.12.)
Kirchplatz und Kirchhöfe. {der alte Kirchplatz ...?...} Die Baustelle der neuen
Kirche nebst dem dazugehörigen Kirchplatze und der alte Kirchhof am Schulhause, werden
unverändert wieder ausgewiesen. Der neue Begräbnisplatz ist auf Karten der bäuerlichen
Wirthe zu Kuschkow nach dem im §.17. angegebenen Verhältnis vergrößert.
(§.13.)
Spritzenhaus, Hirten- und Schäferhaus nebst Zubehör. Das Spritzenhaus und Hirtenhaus
beide zum Corporationsvermögen {Corporation = Gebietskörperschaft = Gemeinde}
der Gemeine Kuschkow gehörig, bleiben in ihrer Lage und hinsichtlich der Verpflichtung
zu ihrer Unterhaltung unverändert. Ebenso wird das Schäferhaus nebst Garten ungetheilt
wieder ausgewiesen. Dasselbe bleibt nebst der dazu gehörigen Wiese gemeinschaftliches
Eigentum der in der Einleitung III. 1. bis 19. aufgeführten Bauern, Kossäthen und
Großbüdner und dem sub No. 24. daselbst genannten Kleinbüdner Nakonzer und zwar zu
denjenigen {?} Verhältnissen, zu welchen sie daselbe vor der Separation besessen haben.
An der Abfindung des Schäferhauses für das Hütungsrecht participiren die in der Einleitung
III. 1. bis 40. aufgeführten Interessenten im Verhältnis, nach welchem die Gemeineforst
und der Grundwerth der bewachsenen Hütungen unter sie getheilt ist. (.cfr. §. 8.)
(§.14.)
Neue gemeinschaftliche Anlagen. An gemeinschaftlichen Anlagen werden ...
Text zur rechten Doppelseite oben:
| ... neu ausgewiesen: |
No. der Karte |
|
| 1, zum Retablissementsplatz für den künftigen Neubau der Schulgebäude der Plan |
113roth |
|
| 2, zur Anlegung einer Baumschule |
113b |
|
| 3, zu zwei Tränkeplätzen die Pläne |
53 und 53a |
|
| 4, zum Schindanger {Arbeitsplatz des Abdeckers,
Tierkadavergrube, Aasgrube} |
40. |
|
| 5, zur Sand- und Kiesgrube |
68. |
|
| 6, zur Kahnstelle und Ablageplatz |
138. |
|
| 7, zum Heutrockenplatz an der Kahnfahrt |
137. |
|
Der Grund und Boden zu diesen Anlagen ist von den Gemeinegliedern zu Kuschkow nach Verhältnis
ihrer Theilnahmerechte aufgebracht und richten sich hiernach auch die Eigenthumsverhältnisse.
Die Benutzung dieser Anlagen steht den Interessenten gemeinschaftlich zu, jedoch wird die
einstweilige Benutzung des zum Retablissementsplatz für das Schulgebäude ausgewiesenen
Platzes bis zum künftigen Bau dem jedesmaligen Schullehrer unentgeltlich zugestanden. Die
Baustelle des alten Schulhauses fällt mit der Übergabe des neuen Schulgebäudes an die
Gemeine, zu deren Corporationsvermögen zurück.
(§.15.)
Bleichplatz. Für die im §.19. aufgeführten 14. Interessenten ist ein gemeinschaftlicher
Bleichplatz ausgewiesen, zu dessen Grund und Boden dieselben zu gleichen Theilen beigetragen
haben. Über die Subrepartition {?} (.§.21.)
(§.16.)
Wege, Dämme, Gräben Und Triften. Der Grund und Boden zu den nun angelegten Wegen, Dämmen,
Triften und Gräben ist von den Interessenten nach Verhältnis ihrer Theilnahmerechte mit
Ausschluß der Dorfgrundstücken aufgebracht. cfr. §.17.
(§.17.)
Dispositionsgrundstück. Als gemeinschaftliches Grundstück ...
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Text zur Doppelseite oben:
... verbleibt der Plan 86a roth. Eigenthum und Nutzungen derselben stehen den Interessenten
nach dem Verhältnisse ihrer Theilnahmerechte bei dieser Auseinandersetzung zu, welches in
der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt ist: ...
{Die im Originaltext über vier Seiten (= zwei Doppelseiten) folgende Tabelle wird als
Transkription nicht übernommen, weil die Aufzählung der Besitzer (ohne Schule) mit
Hypotheken-No. und Haus-Nr. der Tabelle oben zu § 7 gleicht. Die Tabelle zu § 17 ist nur
um die vierte Spalte erweitert. Die Einteilung der Spalten lautet wie folgt:
Spalte 1: No. der Einleitung | Spalte 2: Hypotheken-No. | Spalte 3: Besitzer Haus. Hyp. No.
| Spalte 4: Theilnahmeverhältniß.
Es folgt die nächste Doppelseite mit der Fortsetzung der Tabelle: ...}
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Text zur Doppelseite oben, nur Fortsetzung nach der Tabelle:
(§.18.)
Neuer Besitzstand. Durch die Ausführung der in den vorstehenden §.§. enthaltenen
Bestimmungen, ist nun nachfolgender neue Besitzstand gebildet worden: Nachweisung ...
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... Nachweisung des neuen Besitzstandes:
{Auf diesen und den folgenden insgesamt 20 Doppelseiten zu § 18
werden für die verbliebenen Gemeinheiten (Allmende) und für jeden
Eigentümer der neu gebildete Besitzstand dokumentiert nach Abschluss der
Neuvermessungen und Verhandlungen in Verbindung mit der Ausführung der
in den vorstehenden §§ enthaltenen Bestimmungen. Diese Tabellen werden
nicht transkribiert sondern nur als Fotos der Originaldokumente
wiedergegeben, sie können zur Vergrößerung angeklickt werden.
Nachfolgend sind nur die Spaltenbezeichnungen genannt.
In Spalte 3 sind die alten Flurnamen für jeden neuen Besitzer
aufgeführt.
Ab Spalte 4 erscheinen jeweils die Angaben in M = Morgen und ▢R
= Quadratruthen.}
Die Spaltenüberschriften in den doppelseitigen Tabellen
lauten (Zählung durchgehend von links nach rechts):
| Spalte 1: Laufende Nummer |
Spalte 10: Gemeine-Waldung |
| Spalte 2: Nach der Karte Litte.No. |
Spalte 11: Rohrung |
Spalte 3: Namen der Interessenten,
Benennung und Lage der neuen
Abfindungs-Pläne |
Spalte 12: Gewässer und Gräben |
| Spalte 4: Hof- und Baustellen |
Spalte 13: Wege |
| Spalte 5: Hausgärten |
Spalte 14: Dämme und Zugänge in der Dorflage |
| Spalte 6: Feldgärten |
Spalte 15: Tränken |
| Spalte 7: Acker |
Spalte 16: Unland |
| Spalte 8: Wiesen |
Spalte 17: Kirchplatz und Gottesacker |
| Spalte 9: Hütung |
Spalte 18: Summa totalis |
{In den Zeilen erscheinen nach laufenden Nummern:}
No.1 die Kirche: III die Kirche nebst Kirchplatz beim Dorfe, roth, 123 u. 123a der Begräbnisplatz am neuen Feldwege
No.2 die Schule: blau 36 das Schulgebäude im Dorfe {Ecke Koinz/Pretschener Straße und sogenannte "Lücke"},
58 Plan in Poderbene, roth 87 Plan im Lugk, 119a Gartenlage beim Retablissementsplatz No.119
{Ab No.3 bis No.64 erfolgt die Aufzählung der Besitzer, die den Originalfotos zu entnehmen
sind.}
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{Die Angaben zu den gemeinschaftlichen Anlagen No.59 bis No.64 sind
nachfolgend wieder übertragen; darunter folgen die zugehörigen drei
Doppelseiten als Fotos:}
No.59 Die gemeinschaftliche Anlagen gem. §14:
roth 113 Retablissementsplatz für den künftigen
Neubau der Schule
roth 113b Platz zur Anlegung einer Baumschule
roth 53 die am Wege nach Gröditsche belegenen Viehtränke nebst Vergrößerung derselben {Alte Straße zwischen
den Hausnummern 3 und 4}
roth 40 Schindanger an der Grenze mit Schlepzig
roth 53a Tränke {Dammweg zwischen den Hausnummern 1a und 2}
roth 68 Kies- und Sandgrube auf Gröditsch zu belegen {wie bis 1970er Jahre in Gollitzka}
roth 138 Platz zur Kahnstelle und Ablageplatz {am Ende des Puischa Weges "i" roth}
roth 137 Heutrocknungsplatz an der Kahnfahrt
No.60 roth 52 u. 52a Bleichplatz der §§.15 und 21. genannten Interessenten Plan gelegen im Poderbene am Wege
nach Gröditsch
No.61 roth 86a Plan im Lugk. Das Dispositionsstück der §.17. Interessenten
No.62 die zu Wegen verwendeten Flächen aus §.22.
No.63 die zu Gräben verwendeten Flächen aus §.23.
No.64 die Dorfstraße und Zugänge
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Recapitulation
{In der abschließenden Tabelle auf den folgenden vier Doppelseiten
werden die Einzelflächen zu den neuen Besitzständen pro Besitzer aufgeführt. Die Werte sind den
Originalfotos zu entnehmen. Die Überschriften der Spalten
lauten jeweils von links nach rechts:}
Linke Seite: Lfd. No. | (Name der Besitzer) | Haus No. | Hypo No. | Baustelle
Rechte Seite: Haus- und Feld-Gärten | Acker | Wiese | Hütung | Gemeine-Waldung | Rohrung
| Gewässer und Gräben | Wege | Dämme und Zugänge in der Dorflage | Tränken
| Unbrauchbar | Kirchplatz und Gottesacker | Summa totalis in M (Morgen) und ▢R
(Quadratruten)
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|
|
Quellen- und Literaturverzeichnis
Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis
zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite,
siehe hier: ►).
Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch
für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band.
Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen
(Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology"
in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra
Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813.
Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der
TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1=
(abgerufen am 3.8.2022)
Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor
Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11,
Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen
durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter
https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".
Bruns, Karl: Die Amtssprache. Verdeutschung der
hauptsächlichsten im Verkehr der Gerichts- und Verwaltungsbehörden
gebrauchten Fremdwörter. (Verdeutschungsbücher des allgemeinen deutschen
Sprachvereins, Band V.) Verlag des allgemeinen deutschen Sprachvereins,
Braunschweig 1892. Digitalisierung des Originals von Google (siehe
direkt hier:
►),
Transkription zur digital durchsuchbaren Version von Wikisource (siehe direkt
hier:
►)
Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung
der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.)
Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000
(sehr große Datei)
Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster
von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45
Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den
Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des
Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39
Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung
Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
(MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter
https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)
Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich
Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von
E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion,
ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw.
in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte
Leserschaft hochinteressant.
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar
bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir
für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1
Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 (Sachsen), enthalten
in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, 1stes bis 43stes Stück, Dresden,
gedruckt und zu finden in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhnen; 10tes Stück, ab Seite 163. Sowohl das
organisatorische System als auch die gesetzlichen Regelungen wurden im Wesentlichen von Preußen übernommen. (digitalisiert
von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/96865/1
> Band 1832)
Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu
finden unter https://geobasis-bb.de
Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt
und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von
G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen
Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche
der Reformen in Preußen.
Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen
von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg"
unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum
niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den
Grundsätzen der Flurnamenforschung)
Gröditsch 1004 bis 2004. 1000 Jahre Gröditsch. Chronik eines Dorfes im Spreewald. Herausgegeben
anläßlich der 1000-Jahrfeier vom Festkomitee. Bearbeitet von Heidi Barwar und Peter Lohmann unter Verwendung von
Beiträgen anderer Autoren; Gröditsch 2004 (im Eigenverlag). Ab Seite 27: "Rezeß über die Separation der
Koppelhutung zwischen den Ortschaften Gröditsch und Kuschkow des Lübbener Kreises."
Hanke, Max: Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der
Friderizianischen Zeit. Bearbeitet von Hermann Degner. Verlag von J. Engelhorns Nachfolger,
Stuttgart 1935. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter
https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN1842772406 (leider mit Druckfehler
/ Zahlenfehler auf Seite 17: falsche Rutenberechnung). Zu den Gemeinheitsteilungen und Landmesserreglements
unter Friedrich II. ab 1765 siehe ab Seite 181.
Harnisch, Hartmut: Kapitalistische Agrarreform und industrielle Revolution. Agrarhistorische
Untersuchungen über das ostelbische Preußen zwischen Spätfeudalismus und bürgerlich-demokratischer Revolution
von 1848/49 unter besonderer Berücksichtigung der Provinz Brandenburg. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984.
Veröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 19 (als Open-Access-Publikation / PDF unter
https://biblioscout.net/book/10.35998/9783830543428). Unter anderem: Stein-Hardenbergsche Agrarreformen mit
Regulierung, Ablösung, Separation, Gemeinheitsteilung, usw.; bäuerliche Landverluste, Bevölkerungsentwicklung
und Wanderungsbilanz; Großbauern, Mittelbauern, Kleinbauern, Landarbeiter; Entwicklung der Bautätigkeit,
Neubau und Umbauten, Entstehung von Abbauhöfen; Landhandwerk, Zunftzwang, Gewerbefreiheit; usw.
Hebler, ..?.. (Dollgen): Wendische Bezeichnungen in unserer Gemarkung.
Enthalten in: Lübbener Kreiskalender 1927, Seite 53; digitalisiert von der Stadt- und Landesbibliothek
Potsdam (siehe weiter unten)
Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv
für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v.
Baensch Stiftung, Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier:
►)
Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des
Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg,
Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26
Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser
aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien,
Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu
Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)
Knapp, Georg Friedrich: Die Bauern-Befreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen
Preußens. Zwei Theile in einem Band. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1887 (digitalisiert
von Google). Eine sehr gute und detailreiche Gesamtdarstellung der reformerischen Entwicklungen zwischen
1706 und 1857. Die Niederlausitz steht nicht im Vordergrund, als Teil der Provinz Brandenburg seit 1815 ist
sie aber in die Gesetzgebung von 1821 voll mit einbezogen und spätestens von da an auch mit behandelt.
Koch, Christian Friedrich: Formularbuch und Commentar zum
Notariats-Gesetz für instrumentirende Gerichts-Personen und
Notarien, mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen
Urkunden und mehreren als Anhang beigefügten Tax-Instrumenten. Sechste
neu überarbeitete und vermehrte Ausgabe. Verlag von J. Guttentag, Berlin
1862. Behandelt wird das preußische Gesetz vom 11. Juli 1845 über
das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten. Hilfreich beim Verständnis
von notariell ausgefertigten Vertragstexten; mit Stichwortverzeichnis.
Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz
unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN719241286
Stichworte z.B.: Ablösungsrezeß, Lehnsurkunde, Fideikommiß, Erbpacht,
Weiderezeß, Dienstablösungs-Rezeß, Grenzregulierung, Gutsabtretungs- und
Altenteilsvertrag, Parzellierung, Taxe einer Mühle / Gasthof / Ziegelei;
usw. ‒ nicht jedoch die staatlichen Separations-Verfahren zur Neuordnung
des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, die einer eigenen Gesetzgebung
unterlagen.
Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei
Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der
Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des
Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung,
1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation
zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.
Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der
Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit
Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler.
Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt
hier: ►)
Lübbener Kreiskalender (Kreis-Kalender) in historischen Ausgaben ab 1913 (Stand Dezember 2022),
digitalisiert als PDF mit vielen interessanten Beiträgen auch zu Kuschkow und Umgebung, findet man auf der Website
der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam unter
https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/18476
Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861.
Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862
(https://reader.digitale-sammlungen.de/)
Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF
auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)
Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der
russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und
Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF
zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital
Müller, Ewald: Das Wendentum in der Niederlausitz. H. Differt's
Buchhandlung, Moritz Liebe, Kottbus 1893. Ein sehr guter Überblick über die wendischen
Lebensverhältnisse, Traditionen und Begriffe. (digitalisiert von Google und von der
Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter http://digital.slub-dresden.de/id403634016)
Schlitte, Bruno: Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und
Durchführung. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1886. Ein Überblick über den gesamten regional
unterschiedlichen Ablauf der Verfahren seit dem 18. Jahrhundert im späteren Deutschen Reichsgebiet incl.
Auswertung der Ergebnisse, verbunden mit äußerst ausführlichen Literatur- und Quellenangaben jeweils im
laufenden Text. Königreich Preußen ab Seite 155, Provinz Brandenburg ab Seite 347. (digitalisiert von Google)
Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des
Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer
Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in
den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5
Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie
der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ...
Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner,
Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)
Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß".
Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom
Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin"
Nr. 3/2017); siehe direkt hier:
►
Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch.
Domowina-Verlag, Bautzen 1999
Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch.
Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/
(siehe direkt hier: ►) ‒ die
Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/
(siehe direkt hier: ►). Hinweis:
Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.
Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische
Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek
zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)
Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener
Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben
(Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier:
►)
Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik,
der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische
Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere
Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und
wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860
(digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten.
Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der
Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer
verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.
Werner, Ernst: Grenzen in der Gemarkungs(ur)karte. Erfahrungsbericht – Landkreis
Elbe Elster. Vortag als PowerPoint-Präsentation zum Brandenburger Geodätentag am 6.9.2024
(zu finden unter https://geobasis-bb.de ‒ oder direkt hier:
►).
Stichpunktartig werden behandelt und durch Bildbeispiele erläutert: Entstehung und Qualität von
Liegenschaftskarten und Liegenschaftskataster, Gemarkungskarten, Separationskarten und
Separationsrezesse, Ungenauigkeiten und Messfehler, Verteilung und Unterverteilung der
Grundsteuer auf Basis dieser Karten, rechtliche Einordnung der Separation, usw.
Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz.
Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche
Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger
Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur
über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz
CC BY 3.0) siehe direkt hier:
►
Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von
J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung
gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier:
►).
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