Bilddokumente und Informationen zur Geschichte des Dorfes Kuschkow aus der Spreewaldregion in der Niederlausitz

 

 

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Kuschkow am nördlichen Rand der Niederlausitz

Dies ist die private Website von Doris Rauscher, aufgewachsen als Doris Jäzosch in Kuschkow, die ältere Tochter des Müllermeisters Manfred Jäzosch und seiner Ehefrau Jutta Jäzosch, geborene Thiele. Großvater war der Kuschkower Schmied und spätere Müllermeister Bernhard Jäzosch. Ziel der Website ist es, möglichst viele der noch existierenden Dokumente, Fotos und Berichte mit ortsgeschichtlichem Bezug zu Kuschkow der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Website versteht sich als persönliche Familien- und Heimatseite und gleichzeitig als sachliches Informationsangebot und digitales Archiv zur Dorfgeschichte. Die Bearbeitung der Website mit allen Unterseiten erfolgt gemeinsam durch Doris und Norbert Rauscher.

Die Inhalte dieser Website werden nach bestem Wissen regelmäßig aktualisiert und erweitert, je nach zur Verfügung stehenden Dokumenten und Erkenntnissen. Anregungen, Korrekturen und sonstige Hinweise werden gern entgegengenommen und eingearbeitet, Kontaktdaten siehe ganz unten.

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Seitenübersicht

Startseite Kuschkow-Historie ‒ Das Dorf Kuschkow und seine Geschichte in Bildern und Texten

Die Kuschkower Mühle ‒ Mühlengeschichte und die Müllerfamilien Wolff / Jäzosch

Die Schmiede der Familie Jäzosch ‒ Geschichte einer Dorfschmiede mit ihren Familien ab 1435

Jutta Jäzosch, geborene Thiele ‒ Familiengeschichte Thiele mit Flucht und Vertreibung

Hochzeitsfeiern und Hochzeitsfotos ‒ Teil 1 ‒ Das Heiraten in Kuschkow und der Niederlausitz

Hochzeitsfeiern und Hochzeitsfotos ‒ Teil 2 ‒ Das Heiraten in Kuschkow und der Niederlausitz

Die Dorfschule in Kuschkow ‒ Dorflehrer und Schulkinder in Bildern und Texten

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1.1 ‒ 1891 bis 1924 ‒ Seiten 0 bis 77

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1.2 ‒ 1924 bis 1929 ‒ Seiten 78 bis 111

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 1.3 ‒ 1929 bis 1947 ‒ Seiten 112 bis 148, Beilagen

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teile 2 und 3 ‒ 1947 bis 1953

Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 4 ‒ 1953 / 1960 bis 1968 ‒ Meine eigene Schulzeit

Klassenbücher aus der Dorfschule in Kuschkow ‒ Jahrgänge 1950/1951 und 1954/1955

Klassenbuch aus der Dorfschule in Kuschkow ‒ Jahrgang 1958/1959

Die Lehrerin Luise Michelchen ‒ Ein 107-jähriges Leben in Berlin-Charlottenburg und Kuschkow

Die Kuschkower Feuerwehr ‒ Dorfbrände, Feuerwehrgeschichte und Feuerwehrleute

Historische topographische Karten ‒ Kuschkow und die Niederlausitz auf Landkarten ab 1687

Separationskarten und Flurnamen ‒ Vermessung und Flurneuordnung in der Gemarkung 1842

Separationsrezess ‒ Teil 1 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

Separationsrezess ‒ Teil 2 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

Separationsrezess ‒ Teil 3 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

Der Friedhof in Kuschkow ‒ Friedhofsgeschichte, Grabstätten und Grabsteine

Verschiedenes ‒ Teil 1.1 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit vor 1945

Verschiedenes ‒ Teil 1.2 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit um 1940 bis 1960

Verschiedenes ‒ Teil 2.1 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit um 1950 bis 1965

Verschiedenes ‒ Teil 2.2 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit nach 1960

Reiten und Reiter in Kuschkow ‒ Reitfeste, Reiterspiele und Brauchtum mit Pferden

Historische Ortsansichten ‒ Teil 1 ‒ Fotos und Zeichnungen aus anderen Orten der Niederlausitz

Historische Ortsansichten ‒ Teil 2 ‒ Fotos und Zeichnungen aus anderen Orten der Niederlausitz
 




Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow
Teil 3 (Verhandlungs- und Vollzugsprotokolle)


Allgemeine Hinweise zur Einführung in die Thematik finden Sie im Teil 1 zum Separationsrezess. Auch die hier auf dieser Seite gezeigten Akten werden verwahrt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA) unter der Signatur 24 Lübben 76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom 29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte 1864).

Nachfolgend wird dieser Aktenbestand auszugsweise im Anschluss an die vorangegangene Seite wiedergegeben, immer jeweils zuerst als Foto und ‒ soweit möglich und für den Leser erforderlich ‒ danach der Text als Transkription. Bildquelle: Fotos der Originaldokumente am 8.6.2022 im BLHA, Fotografin: Doris Rauscher, © Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Signaturen wie oben angegeben. Alle Fotos können durch Anklicken vergrößert werden (das geöffnete Bild noch einmal anklicken), die Texte sind dann einigermaßen gut lesbar. Der Text wurde möglichst getreu dem Original übertragen in seinen alten oder auch voneinander abweichenden Schreibvarianten. Zahlen im Originaltext sind zwar am Ende meist mit einem Punkt versehen, sind aber nicht als Ordnungszahlen zu verstehen. Zahlen, die der Aufzählung dienen, werden mit Komma beendet. Im Zweifelsfall ist immer das Originalfoto heranzuziehen. {Erklärungen und Hinweise zum Verständnis werden wie hier in dieser Form mit kursiver Schrift in geschweiften Klammern hinzugefügt, teilweise direkt in den Originaltext integriert.}

Die Separationskarten zu den Rezessunterlagen finden Sie auf der Sonderseite nur zu diesen Spezialkarten. Die Gesamtkarte in höherer Auflösung zur Orientierung sehen Sie auch direkt hier: . Kuschkow befindet sich hinsichtlich seiner Dorfgeschichte in einer außerordentlich glücklichen Situation: Sämtliche Dokumente zur Gemeinheitsteilung / Separation sind erhalten geblieben und stehen im BLHA der Forschung zur Verfügung.

Hinweis: Im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Liegenschaften und Gebäuden tauchen in den Unterlagen zum Rezess vielfach die Farbangaben "roth" (alte Schreibweise) und "blau" auf. Diese Farbangaben nehmen Bezug auf die Separationskarte. Mit Schrift und linearen Darstellungen in dunkelblauer Farbe wurden grundsätzlich die bereits vor der Separation vorhandenen Verhältnisse bezeichnet (Flurnamen, römische Ziffern für die Schläge, Grenzlinien der Parzellen / Flurstücke, Parzellennummern, Gebäudekanten, usw.), nur die Gewässer sind auch flächig blau markiert. Dagegen wurden alle mit der Separation entstandenen neuen Verhältnisse (neue Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern, damals bezeichnet als "Pläne") sowie weiterhin gültige alte Grenzen in roter Farbe eingetragen. Ausführliche Hinweise zum amtlich vorgeschriebenen Farbreglement für die Separationskarten gibt es auf der vorangegangenen Seite.




Text zur Doppelseite oben:
... Verhandlung enthaltene Belehrung wörtlich wie sie niedergeschrieben, vorgehalten. Derselbe erklärte hierauf:
Ich habe diese Belehrung wohl verstanden, genehmige als Besitzer einer Parzelle des Bauernguts Hs. Nr.51. Hyp. No.26. und als gesetzlicher Vertreter meiner Ehefrau, Caroline geb. Gläsig, Besitzerin der Anbauer-Nahrung Hs. No.42. Hyp. No.13. den Rezeß und die Bestimmungen der Rezess-Vollziehungs-Verhandlung vom 7. August und vollziehe zum Zeichen meiner Genehmigung den Rezeß. Hinsichtlich des zwischen den Separations-Interessenten entstandenen Streits, ob das Vieh gekoppelt oder ungekoppelt über die Wege getrieben werden dürfe, will ich eine Erklärung nicht abgeben, da ich kein Interesse dabei habe und mich in einen Proceß nicht einlassen will.
      V.   g.   u.   {Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
      Götze.
      a.   u.   s.   {actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
      Zimmermann.    Littke.

Registrirt   Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow ist in dem auf heute zur Rezeßvollziehung anberaumten Termin für die verehel. Miether Christian Müller, Christiane geborene Heinrich von hier, der richtig insinuirten {gerichtlich zugestellten} Verhandlung ungeachtet niemand erschienen.
      q.   e.   r.   {quod erat registrandum = geschehen wie oben registriert / vermerkt}
      Zimmermann.    Littke. v.P.

Cop. vid. ect.   {Copia vidimata ... = beglaubigte Abschrift ...}

Verhandelt   Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Kuschkower Gemeinheitstheilungssache steht zur Beantwortung und Instruction der von den unzufriedenen Interessenten angegebenen Weigerungsgründe den Rezeß zu vollziehen und zur Wahl von Deputirten auf heute Termin an, zu welchem ...




Text zur Doppelseite oben:
... welchem vorgeladen sind:
      cc.   cc.   cc.   {cum copia = mit Abschrift, hier offenbar in der Bedeutung für mehrere Abschriften}
Mit den Deputirten und den nachträglich aufgeführten unzufriedenen Interessenten ward hierauf wie folgt verhandelt:
1, Der Kossäth Christian Wilke Hs. No.44 erklärt, daß seine Weigerungsgründe nach der gestern erfolgten Absteckung des Weges aa. roth weggefallen sei und er den Rezeß zum Zeichen dessen heut vollziehe.
      V.   g.   u.
      Wilke.
      cc.   cc.   cc.
      a.   u.   s.
  Zimmermann.   A Richter.   Littke.v.P.

Die Übereinstimmung vorstehender Abschrift mit dem Originale bescheinigt.
Lübben den 12. November 1859.
Der Gerichtsassessor. Zimmermann.

Cop. vidimata.  {Copia vidimata = beglaubigte Abschrift}

Verhandelt, den 1. Juli 1842.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow erschienen heute die Erbpächter des Königl. Vorwerks zu Schlepzig
1, der Kossäth Hans George Wenzel,
2, der Kossäth Johann Pielchen,
3, der Kossäth Christian Schmalla,
4, der Kossäth Gottfried Hanschigk,
5, der Großbüdner George Netzker,
6, der Großbüdner Friedrich Löwa,
7, der Großbüdner Christian Zech,
8, der Großbüdner George Lehmann,
9, der Ackerbürger Martin Hanschigk,
10a, George Lehmann,
10b, dessen Vater gleichen Namens in Vertretung seiner beiden jüngsten Söhne Friedrich und Gottlob Lehmann, mit der Anzeige,
10b, daß die letzteren zwar volljährig seien, jedoch noch keine selbstständige Wirthschaft hätten, sondern sich bei ihm aufhielten.
11, der Ackerbüdner Gottfried Wentzel,
12, ...




Text zur Doppelseite oben:
12, der Kleinbüdner Hans George Kurras,
13,   "          "         Christian Fischer,
14,   "          "         George Gröba,
15,   "          "         Friedrich Schulzke,
16,   "          "         Johann George Gubig,
17,   "          "         Johann George Carl Henschelchen,
18,   "          "         George Kokott,
19,   "          "         Martin Schmuhl,
20,   "          "         Martin Borch,
21,   "          "         Christian Bauer,
22,   "          "         Christian Broddack,
23,   "          "         Martin Wehlan,
24,   "          "         Hans Georg Hanschigk,
25,   "          "         Martin Schnitt,
26,   "          "         Friedrich Kniesing,
27,   "          "         Christian Grassmann,
28,   "          "         Christian Hanschigk,
29,   "          "         Gottlieb Poetick,
30,   "          "         George Damer?,
31,   "          "         Christian Kölling,
32, die verehelichte Kleinbüdner Johann George Jetzosch, Anne Marie geb. Schmalla für ihren Ehemann mit der Anzeige, daß
      derselbe krank sei. Ausgeblieben sind:
33, der Förster Loeben,
34, der Kleinbüdner Johann George Katsch,
35, der Größbüdner Gottfried Paetick,
36, der Kleinbüdner Carl Bruck. Außerdem der ad. 32. gedachte Johann George Jetzosch.
Sämtliche Comparenten sind dem unterschriebenen Protokollführer von Person bekannt und dispositionsfähig und erklärten:
Bei der Gemeinheitstheilungssache von Kuschkow interessiren wir als Besitzer des Erbpachts-Vorwerks Schlepzig wegen des Schaafaufhütungsrechts auf unserer Feldmark. Wir bevollmächtigen dafür aus unserer Mitte hiermit:
1, den Kossäthen Hans Pielchen,
2, den Kleinbüdner George Gubig,
3, den Kleinbüdner Martin Müller, unsere Gerechtsame in der gedachten ...




Text zur Doppelseite oben:
... Angelegenheit überall wahrzunehmen. Anstatt unserer in den Terminen zu erscheinen, und alle diejenigen Erklärungen abzugeben, welche der Commissarius von den Vertretern einer abwesenden Partei zu erfordern berechtigt ist, namentlich sollen dieselben auch befugt sein über streitige Rechte Vergleiche abzuschließen, nöthigenfalls Prozess zu führen, die darin ergehenden Erkenntnisse in Empfang zu nehmen, Vermessung, Bonitirung und Separationsplan anzuerkennen, oder zu bestreiten und den Rezeß statt unserer zu vollziehen.
Alles was unsere gedachten Bevollmächtigten oder einer derselben diesem ihnen ertheilten Auftrage gemäß thun werden, soll so angesehen werden, als ob wir es selbst gethan hätten.
Die Deputirten acceptiren diesen Auftrag.
      V.   g.   u.   {Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
      Wenzel, Pielchen, Schmalla,
      Handzeichen XXX des Gottfried Hanschigk, des George Netzker, Löwa, Zech, Lehmann, Martin Hanschigk,
      George Lehmann sen., George Lehmann jun., Wenzel, Kurras, Fischer,
      Zeichen XXX des George Gröba, Schulzka, Gulig, Henschelchen,
      Zeichen XXX des George Kokott, Müller mit Schmel, Borch, Bauer, Broddack, Welan,
      Zeichen ...




Text zur Doppelseite oben:
      Zeichen XXX des Hans George Hanschigk, Schnittka, Heinschigk?, Graßmann, Hanschigk, Gottlob Pötek, Daume?, Kölling,
      Zeichen XXX der verehel.Johann George Jetzosch.
      Nachträglich erschienen bekannt und dispositionsfähig:
      1, der Kleinbüdner Johann George Kutsch,
      2, der Kleinbüdner Gottfried Poetick,
      und erklärten nach Vorlesung der vorstehenden Verhandlung: wir treten der ausgestellten Vollmacht überall bei.
         V.   g.   u.
      Zeichen XXX des Johann George Kutsch, Poetick.
         a.   u.   s.
      Bünger    Lihr.

Verhandelt   Schlepzig den 23. November 1842.
Bei der heutigen Anwesenheit des Commissarius am heutigen Orte waren anwesend:
1, Der Förster Loeben für seine Ehefrau geb. Lehmann,
2, der Ackerbüdner Gottlob Lehmann,
3, der Kleinbüdner Carl Bungk.
Denselben ist die vorstehende Verhandlung in der Separationssache von Kuschkau vom 1. Juli cr. {currentis = dieses Jahres} vorgelesen, sie genehmigten dieselbe überall und traten der auf die 3. Deputierten ausgestellten Vollmacht hinsichtlich ihres eigenen Interesses bei.
      V.   g.   u.
      Loeben, Lehmann, Bunk.
      a.   u.   s.
      Bünger.    Zerbka v. Pfr.




Text zur Doppelseite oben:
{Für den Text am Anfang oben links auf dieser Doppelseite fehlt der Beginn der betreffenden Verhandlung, hier besteht eine Lücke in der Dokumentation:}
... sie sind bekannt und dispositionsfähig und treten nach Vorlesung dieser Verhandlung derselben genehmigend bei.
      V.   g.   u.
      Maerker, Jugau?.
      a.   u.   s.
      Crüger   Lihr v. Pfr.

Verhandelt   Kuschkow, den 17. Juni 1842.
Im heutigen Termin in der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow erschienen Seitens der Gemeine Dürrenhofe
1, Der Lehnrichter Friedrich Bogula von Person bekannt und dispositionsfähig. Derselbe zeigte an, daß die Gemeine Dürrenhofe aus
2. Doppelbauern,
6. einfache {Bauern},
5. n,
7. Großbüdner,
8. Kleinbüdner
4. Häusler
------
32. Mitgliedern, besteht und versicherte namentlich, daß er dieselben und gesamt zum heutigen Termin ordnungsmäßig unter Bekanntmachung des Gegenstandes vorgeladen habe. Es hatten sich eingefunden:
2, der Doppelbauer Christian Schneider,
3, der 1fache Bauer George Samigk,
4, der 1fache Bauer George Mietusch,
5. der 1fache Bauer Martin Schirschan,
6, der Kossäth George Muckwar,
7, der Kossäth Christian Majenz/Schötz,
8, der Großbüdner Christian Mroos,
9, der Großbüdner Chrisgtian Kosche,
10, der Großbüdner Gottlob Noa,
11, der Großbüdner Gottlob Hillenz,
12, der Großbüdner Friedrich Matschenz,
13, der Kleinbüdner Friedrich Michelchen,
14, der Kleinbüdner Christian Kuchta,
15, der Kleinbüdner George Wilke, ...




Text zur Doppelseite oben:
16, der Kleinbüdner Christian Stephan,
17, der Kleinbüdner George Noack,
18, der Kleinbüdner Chistian Salbach,
19, der Häusler George Kosche
20, der Häusler Friedrich Mayenz,
21, der Häusler Friedrich Merker
22, der Häusler Johann Gruban.
Die Comparenten sind dem mitunterschriebenen Protocollführer von Person bekannt und sind dispositionsfähig.
Ausgeblieben waren:
23, die Bauergutsbesitzer Wittwe Paschke,
24, der Bauer Christian Merke,
25, der Bauer George Willing,
26, der Kossäth Matthes Pehla,
27, der Kossäth Matthes Johann Böttcher,
28, der Kossäth Matthes Friedrich Barnick,
29, der Großbüdner Christian Gröttchen,
30, die Großbüdner Wittwe Götze,
31, der Kleinbüdner George Mating,
32, der Kleinbüdner Friedrich Müller.
Der Lehnrichter Bogula wiederholte die amtliche Versicherung, daß auch die vorgedachten Personen ordnungsmäßig vorgeladen und für deren Ausbleiben einen Grund nicht anzugeben wisse. Die Comparenten erklärten hierauf:
wir wählen hiermit in der Sache betreffend die Grenzregulirung und Koppelhutungs-Aufhebung zwischen den Gemeinen Dürrenhofe und Kuschkow
   1, den Lehnrichter Bogula,
   2, den Bauer George Mietusch,
   3, den Kossäthen George Muckwar,
   4, den Großbüdner Christian Kosche,
   5, den Kleinbüdner George Wilke,
   6, den Häusler Johann Gruban,
zu unseren Bevollmächtigten oder sonders, so daß dieselben befugt sein sollen, in der oben gedachten Angelegenheit die Rechte der Gemeine Dürrenhofe wahrzunehmen, in den Terminen zu erscheinen, alle diejenigen Erklärungen ...




Text zur Doppelseite oben:
... Erklärungen in unserem Namen abzugeben, welche der Commissarius von den Vertretern einer abwesenden Partei zu verlangen berechtigt ist, Vergleiche abzuschließen, erforderlichen Falls Prozesse zu führen, die ergehenden Erkenntnisse in Empfang zu nehmen, endlich auch den Rezeß zu vollziehen. Alles was unsere genannten Bevollmächtigten diesem ihnen ertheilten Auftrage gemäß thun und erklären werden, wollen wir so halten als ob wir es selbst gethan und erklärt hätten. Die anwesenden Deputirten nehmen den Auftrag an.
      V.   g.   u.   {Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
      Bogula, Schneider.
Zeichen XXX des George Samigk,
Zeichen XXX des Mietusch,
Zeichen XXX des Schieschan, Mukwar, Majenz,
Zeichen XXX des Christian Mroos, Koschei, Noa
Zeichen XXX des Gottlob Hillenz, Friedrich Matschenz, Kuchta, Wilke, Stephan,
Zeichen XXX des George Noack, Salbach, Hoppe?, Mayentz,
Zeichen XXX des Friedrich Merker, Gruban, Michelchen.
Ex post {lateinisch = im Nachhinein} erschien der Bauer Christian Merker, bekannt und dispositionsfähig und erklärte:
ich trete den vorstehend ausgestellten und noch in meiner Gegenwart vorgelesenen Vollmacht in alles Stücken bei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben ...




Text zur Doppelseite oben:
... unterschrieben.
Zeichen XXX des Christian Merker
      a.   u.   s.   {actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
      Bünger.   Lihr.
Die Übereinstimmung vorstehender Abschriften mit den Originalien bescheinigt
   Lübben den 22. August 1859.
   Der Gerichts-Assessor. Zimmermann.

Copia vidimata   {beglaubigte Abschrift}

Verhandelt   Kuschkow 17.Juni 1842.
Im heutigen Termin in der Grenzregulierungs- und Koppelhütungstheilungs-Sache zwischen Kuschkow und Dürrenhof erschienen:
I, Seitens der Gemeine Dürrenhofe, deren Deputirten:
   1, der Lehnrichter Bogula,
   2, der Bauer George Mietusch,
   3, der Kossäth George Muckwar,
   4, der Großbüdner Christian Kusche,
   5, der Kleinbüdner George Wilke,
   6, der Häusler Johann Gruban,
II, Seitens der Gemeine Kuschkow:
   1, der Lehnrichter Johann Christian Müller,
   2, der Bauer Christian Michelchen,
   3, der Bauer Johann George Rathey,
   4, der Bauer George Mating,
   5, der Bauer George Borch,
   6, der Bauer Johann George Görtzig,
   7, der Bauer George Dillan,
   8, der Bauer George Garschig,
   9, der Bauer Johann Mietke,
   10, der Bauer Christian Wilke,
   11, der Bauer Johann Lehmann,
   12, der oben ad No.5. genannte Bauer Borg {Borch} als Vormund der minorennen Geschwister Mayens,
   13, der Kossäth Friedrich Wilke,
   14, die Kossäth Wittwe Mating, Elisabeth geb. Kasparick,
   15, der Kossäth Johann George Jetzosch,
   16, die Großbüdner Wittwe Michelchen,
   17, der Großbüdner Christian Lehmann, ...




Text zur Doppelseite oben:
   18, der Großbüdner Friedrich Nowick,
   19, der Großbüdner George Ternick,
   20, der Großbüdner George Lehmann,
   21, der Großbüdner Johann Nakonzer,
   22, der Großbüdner Johann George Böttcher,
   23, der Kleinbüdner Christian Schenker,
   24, der Kleinbüdner George Pictur?
   25, der Kleinbüdner Johann Dillan,
   26, der Kleinbüdner George Mating,
   27, der Kleinbüdner Matthes Müller,
   28, der Kleinbüdner George Samigk,
   29, der Kleinbüdner Christian Mietke,
   30, der Kleinbüdner Johann Jonas,
   31, der sub No.4. gedachte Bauer Mating als Kleinbüdner
   32, der Kleinbüdner George Stephan,
   33, der Kleinbüdner Friedrich Richter
   34, der bereits sub No.3. gedachte Bauer Georg Rathey als Kleinbüdner,
   35, der Anbauer Carl Wienarick,
   36, der Anbauer Georg Mietke,
   37, der Anbauer Johann Dillan,
   38, der Anbauer Johann Nowick,
   39, der Anbauer Johann Kauschen,
   40, der Anbauer George Götze.
Ausgeblieben sind:
1, die Kleinbüdner Anne Wilke
2, der Kleinbüdner George Mayens,
3, der Kleinbüdner Bernhard Christiane geb. Mayens,
4, der Kleinbüdner Christian Matschke,
5, der Anbauer Christian Hanschke,
6, die Anbauer Wittwe Schötz, Margarethe geb. Lorenz.
Erschienen war auch der Bauer Johann George Hessa. Sämtliche Comparenten {Anwesende, Erschienene} sind bereits von Personen bekannt und sind sämmtlich dispositionsfähig.
Es ist hiermit am 7. d. M. durch den heute ebenfalls anwesenden Herrn Reg. Geometer Klein II. unter Zuziehung mehrere Mitglieder der Gemeine Kuschkow und Dürrenhofe die Grenzen zwischen den Feldmarken der beiden Gemeinen längs der sogenannten Katznarge, Welsne, Welle, Wodschow, Gasch auf der Mittags-Seite ...




Text zur Doppelseite oben:
{Der Text am Anfang oben links auf dieser Doppelseite ist offenbar nicht die Fortsetzung der vorangegangenen Doppelseite, hier besteht eine Lücke in der Dokumentation:}
... Linie bildet der Graben die Grenze. Vom alten Hügel No.12, bis zum alten Pfuhl No.13. ist die Länge 18 ? der L (.160°f 940°). ... ... ... Der Hügel No.18, 19. und 20. sind zur näheren Bezeichnung und Feststellung des Hügels No.17. aufgeschüttet, und gehören eigentlich nicht zur Vermessung. Unter allen Hügeln sollen heute noch unverweßliche Gegenstände gestreut werden.
{Für die Ausmessung wurden nicht nur alte aufgeschüttete Hügel verwendet sondern es waren auch Neuaufschüttungen von Hügeln erforderlich. Der Rezess beschreibt ausführlich den festgelegten Grenzverlauf mit Längen / Winkeln usw. sowie allen notwendigen Angabe zur genauen Bestimmung, die hier nicht transkribiert werden und dem Original entnommen werden müssen. Interessante Informationen dazu gibt es auch im Literaturverzeichnis bei Christian Friedrich Koch ab Seite 198.}

{Fortsetzung rechtes Blatt oben:} Die Interessenten erkennen die vorstehend bezeichnete Grenze überall als richtig an und begeben sich die beiden Gemeinen Kuschkow und Dürrenhofe gegenseitig aller Aufhütungsrechte, welche eine jede Gemeine etwa auf der Feldmark der anderen Gemeine jenseits des beschriebenen Grenzzuges ausgeübt hat, gegenseitig ohne Entschädigung. Hierauf begab man sich nach der Grenze zwischen den beiden Feldmarken westlich des Dorfes Kuschkow, wo längs der Grenze jedoch innerhalb Dürrenhofer Feldmark ein schmales Hütungsrevier die Jahme genannt, läuft. Die Grenze wurde hier dergestalt bestimmt, daß der längs der Jahme hinlaufende diesseitige Weg noch als zu Kuschkow gehörig betrachtet werden soll, so daß er unmittelbar die Grenze bildet. Da, wo dieser Weg in die Lübbener Straße ...




Text zur Doppelseite oben:
... mündet, liegt der niedere Theil der Jahme nach Dürrenhofer Seite zu etwas von demselben an?, so daß zwischen dem Wege und der Niederung ein Sandfleck von der Form eines liegen bleibt. Der selbe Sandfleck würde durch eine sofort an Ort und Stelle abgesteckte Linie durchgetheilt, welche heute noch durch den Hülfs-Conducteur Klein im Beisein der Parteien behügelt werden soll. Diese abgesteckte Linie wird als die richtige Grenze von beiden Theilen hierdurch anerkannt.
      V.   g.   u.
Vor dem Schlusse bemerkten die Theile noch: es finden außer der heute aufgehobenen Koppelhütung keine gegenseitigen Hütungsrechte auf den Feldmarken der beiden Gemeinen statt, wie hiermit rechtsverbindlich anerkannt wird. Die bisherige Koppelhütung auf Äckern, Wiesen und Hütungs-Revieren, wird mit dem heutigen Tage als aufgehoben betrachtet.
      V.   g.   u.
{es folgen die Unterschriften bzw. Handzeichen aller am Beginn genannten Anwesenden}




Text zur Doppelseite oben:
31. Januar 1860. in welcher anwesend waren:
Roestel, Ober-Regierungs-Rath und Director,
Calsow, Regierungs- und Landes-Ökonomie-Rath
Wulsten, Staehler, Gillet, Beelitz, Goehdoe, Wehmeyer, } Regierungs-Räthe
den Acten gemäß für Recht erkannt, daß die Weigerung des Ganzbauern Carl Mathing, unter Vorbehalt der Ausweisung der dem lebenslänglichen Nießbrauchsrechte des Büdners Johann Dillan und dessen Ehefrau, Anne geborene Mathing, sowie der Auszügler-Wittwe Mathing, Elisabeth geb. Dillan, zu unterwerfenden Grundstücke aus den Abfindungsplänen des Ganzbauerguts Hyp. No.18, sowie die Weigerung des Kossäthen Carl Gusker, der verwittweten Kossäth Mathing, Elisabeth geb. Kasparick, des Kleinbüdners George Picker, des Kleinbüdner Friedrich Samigk, des Anbauer Christian Borch für sich und in Vertretung seiner Ehefrau, Anne Elisabeth geb. Nowigk, des Anbauer Johann Gottlob Moritz, in Vertretung seiner Ehefrau Anne geb. Hartock, unter Vorbehalt der Erörterung des Anspruchs auf Einräumung einer Wegegerechtigkeit über den Garten No.21. blau, und der Deputirten der Gemeine Dürrenhofe nämlich des Lehnrichters Bogula, des Bauern Georg Mitusch, des Kossäth Georg Muckwar und des Großbüdners Christian Kosche daselbst, den Rezeß über die Gemeinheitstheilung der Feldmark Kuschkow vom 22. August 1859. gleichfalls zu vollziehen, für unbegründet, dieser Rezeß vielmehr ...




Text zur Doppelseite oben:
... gegen die vorstehend angeführten Personen, beziehungsweise die durch sie vertretenen Interessenten mit Einschluß der Gemeineglieder zu Dürrenhofe, für rechtsverbindlich zu erachten und demgemäß die fehlenden Unterschriften jener Personen, so wie die des in Vertretung seiner Ehefrau Christiane geb. Heinrich im Rezeß-Vollziehungs-Termin ausgebliebenen Miethers Christian Müller zu dem erwähnten Rezeß, wie hiermit geschieht, richterlich zu ergänzen, daß in der Vollziehungs-Verhandlung vom 22. August 1859. von den Kleinbüdnern, mit Ausschluß des Christian Nakonzer und von den Anbauern aufgestellten Verlangen, daß das Vieh der Bauern, Kossäthen und Großbüdner stets gekoppelt die Wege entlang zur Beweidung der Abfindungspläne getrieben werden sollen, als unbegründet zu verwerfen und die Prozeßkosten den vorstehend erwähnten Unzufriedenen mit Einschluß der Gemeine Dürrenhofe und der verehelichten Miether Müller, unter sich zu gleichen Theilen zur Last zu legen.
      Von Rechts Wegen. Gründe
      cc. {cum copia = mit Abschrift}
      (. Unterschrift .)

Vorstehender, am 22. August 1859. vollzogener Gemeinheitstheilungs-Rezeß über die Feldmark Kuschkow wird Namens folgender Minorennen {Minderjährigen}:
1, des Johann Friedrich Carl Lehmann, geb. den 13. Dezember 1835, bevormundet durch den Bauer Christian Michelchen
    aus Kuschkow,
2, des Friedrich Wilhelm ch, geb. den 14. October 1841., bevormundet durch den Bauergutsbesitzer ...




Text zur Doppelseite oben:
    ... Johann George Garschick zu Kuschkow, und
3, der minorennen unverehelichten Anne Elisabeth Wienarick, vertreten durch ihren Vater, den Anbauer Carl Wienarick, obervormundschaftlich genehmigt und zugleich bescheinigt:
    daß die Vormünder Bauer Christian Michelchen und Bauer Johann George Garschick mit Bestallungen versehen sind.
Urkundlich unter des Gerichts Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
      Lübben, den 19. September 1859.
      (. L. S .)   {Loco Sigilli = Ort des Siegels}
Königl. Kreis-Gericht, II.te Abtheilung   Heynemann.
Approbatorium II.4879.

      Copia vidimata.
Nachdem der Braukrug- u. Erbrichter-Gutsbesitzer, Carl Eduard Müller zu Kuschkow, geboren den 23. März 1839., Sohn des am 5. Juli 1858. daselbst verstorbenen Erbrichter und Braukrüger Johann Christian Müller seine Volljährigkeitserklärung nachgesucht und diesem Antrage nach erfolgter gesetzlichen Prüfung der Sache Statt gegeben worden, so werden demselben hierdurch die mit der Volljährigkeit verbundenen Rechte dergestalt ertheilt, daß er von nun an seinem Vermögen selbst vorstehen, vor Gericht erscheinen, Verträge schließen, Prozesse führen und alles verbindlich thun und erklären kann, was den Majorennen {Volljährigen} durch die Gesetze verstattet wird. Urkundlich unter des Gerichts Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
      Lübben den 26. März 1859.
Königl. Kreis-Gericht II. Abtheilung   Heynemann.
Majorennitäts Attest II.4878.
   Pro vera Copia.
   Lübben den 22. Septbr 1859.
   (L.S.)            Urban Actuar.
{= städtischer Schreiber; actuarius = Schnellschreiber, Gerichtsschreiber. Ein postumer Dank an den anonymen Urban Actuar, der uns in Schönschrift die Verhandlungsprotokolle geordnet hinterlassen hat.}




Text zur Doppelseite oben:
Vorstehender Gemeinheitstheilungs-Rezeß nebst Vollziehungs-Verhandlungen, wird hinsichtlich folgender dabei interessierender Minorennen und zwar
1, des Friedrich Ernst Jonas zu Kuschkau geboren den 10. December 1848. bevormundet durch den Kleinbüdner Christian
    Naconzer zu Kuschkau.
2, der Geschwister Wilke, nämlich
    a, Henriette Auguste geb. den 3. October 1844.
    b, Gustav Heinrich geb. den 1. April 1852. bevormundet durch den Kossäthen Christian Ternick zu Dürrenhofe,
obervormundschaftlich genehmigt und zugleich bescheinigt:
    daß der Kleinbüdner Christian Naconzer zu Kuschkau und der Kossäth Christian Ternick zu Dürrenhofe, mit Vormundschafts-
    Bestellungen versehen sind.
Urkundlich unter des Gerichts Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
    Lübben den 23. November 1859.
    (L.S.)    Königl. Kreis-Gericht, II. Abtheilung     Heynemann.
Approbatorium II. 5747.

Der Rezeß über die Gemeinheitstheilung der Feldmark zu Kuschkow, im Lübbener Kreise, vom 22. August v.J. wird hinsichtlich der dabei betheiligten Kirche und Schule zu Kuschkow hiermit von uns genehmigt. Urkundlich unter Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
    Frankfurt a/O, den 1. März 1860.
    (L.S.)    Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
    v. Sulchow.   Meuhs.   Ebmeyer.
Genehmigung II. 1453.2.60.

Verhandelt   Kuschkow den 1. September 1860.
Vorgeladen erschienen von Person bekannt und dispositionsfähig:
1, der Bauer Carl Mathing Hyp. No.18.
2, die Auszügler:
    a, der Büdner Johann Dillan für sich und seine Ehefrau, Anne geb. Mathing. ...




Text zur Doppelseite oben:
    b, die verwittwete Büdner-Auszügler Mathing, Anne Elisabeth geb. Dillan, verwittwet gewesene Müller.
Mit denselben ward über die Ausweisung der Auszugsgrundstücke verhandelt und werden den Auszüglern nach erfolgter Einigung im Paln No.136. roth und zwar:
1, den Büdner Johann Dillanschen Eheleuten der Plan 136.a. zu 4.M. 123.R. Hütung {4 Morgen 123 Quadratruten} Hütung,
2, der verwittweten Büdner-Auszügler Mathing der Plan No.136.b. von 7.M. 137.R. Hütung, ausgewiesen.
Nach Eintragung der Pläne in die Karte und nach erfolgter Absteckung an Ort und Stelle erklären die Interessenten:
   Wir genehmigen die Ausweisung der Auszugsgrundstücke und erkennen wir, die Auszügler an, daß wir durch die Abfindungen
   wegen unserer Theilnahmerechte vollständig befriedigt sind. Wir erkennen die Karte als mit der Örtlichkeit übereinstimmend an,
   und bestimmen als Termin der Ausführung den heutigen Tag, doch behalten wir, die Auszügler uns das Recht vor, die auf den
   bisher besessenen Grundstücken stehenden Früchte bis Michaelis d.J. wegzunehmen.
Es wird beantragt:
   diese Verhandlung als Nachtrag dem Separations-Rezesse zu annectiren.
      V.   g.   u.   {Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
      Mating, Dillan.
Die verwittwete Büdner-Auszügler Mathing verweigert die Unterschrift mit dem Bemerken, daß sie die Abfindung nicht annehmen ...




Text zur Doppelseite oben:
... annehmen könne und entfernte sich aus dem Terminslocale.
      a.   u.   s.   {actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
      Zimmermann.   Richter.   Littke. v.Pfr.
Nach dem Schlusse des fand sich die verwittwete Büdner-Auszügler Mathing wieder ein und erklärte:
   Ich genehmige die vorstehende Verhandlung und alle die Erklärungen, welche ich darin abgegeben habe.
      V.   g.   u.
      Handzeichen XXX des ? Mathing.
      a.   u.   s.
      Zimmermann.   Littke. v.P.

Verhandelt   Lübben, den 24. November 1860.
Vorgeladen erschienen von Person bekannt und dispositionsfähig:
1, der Anbauer Johann Gottlob Moritz für seine Ehefrau, Anne geb. Hartock Hs. No.38. Hyp. No.13.
2, die Kossäthen-Wittwe Mathing, Anne Elisabeth geb. Kasparick, Besitzerin der Anbauer-Nahrung Hs. No.41. Hyp. No.14.
Der Wittwe Mathing ward der Primordial-Vertrag der Moritzschen Anbauer-Nahrung d.D. Lübben den 28. Januar 1797 vorgelegt und von ihr recognoscirt {= identifiziert}.
Dieselbe erkennt an, daß in demselben ein Weg für die Nahrung der verehelichten Moritz längs des Gartenplans 21.blau ausbedungen ist, behauptet aber wiederholt, daß derselbe durch Nichtausübung binnen rechtsverjährter Zeit erloschen ist.
Bei den weiteren Verhandlungen kam folgender Vergleich zu Stande: Der ...




Text zur Doppelseite oben:
Der Anbauer Moritz in Vertretung seiner Ehefrau, Anne geb. Hartock, verzichtet auf den, der Nahrung derselben zustehenden Weg über die Abfindung 21. blau, wie er in dem oben gedachten Primordial-Vertrage stipulirt {ausbedungen, vereinbart} ist, und zahlt die verwittwete Mathing als Entschädigung für Aufgabe dieses Weges die Summe von 2rs. {?} und übernimmt die Kosten des Prozeßverfahrens.
Die Wittwe Mathing zahlte dem Moritz sofort den Betrag von 2rc. {?} aus und quittirt dieser darüber. Es wird beantragt, diese Verhandlung dem Separations-Rezeß von Kuschkow zu annectiren.
      V.   g.   u.
      Moritz
Zeichen xxx der Wittwe Mathing, Anne Elisabeth geb. Kasparick.
      a.   u.   s.
      Zimmermann.      Littke
      Ger. Assessor.       v. Pfr.

wird hierdurch mit dem Bemerken bestätigt, daß die gegenwärtige Auseinandersetzung zu einer anderweitigen Grundsteuer-Vertheilung keine Veranlassung gegeben und die Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten sich hiermit einverstanden erklärt hat und zuzüglich attestirt, daß vorstehendes Erkenntniß rechtskräftig geworden ist.
Urkundlich unter unserem Siegel und unserer Unterschrift ausgefertigt.
Frankfurt a/O. am 12. April 1869.

   { Papier-Siegel }

Königl. Regierung, landwirtschaftliche Abteilung.
   { Drei Unterschriften }
   { Lack-Siegel }
Ausfertigung für das Königl. Landraths-Amt des Lübbener Kreises
V. 942. A.

{Abschließend folgen die Namen sämtlicher Verhandlungs-Teilnehmer mit Datum 29. Dezember 1865 in Kuschkow, die hier im Einzelnen nicht wiedergegeben werden, bitte die beiden Originalseiten lesen. Die Verhandlung diente der Grundsteuerberechnung für die Neubesitzer der Grundstücke aus der Gemeinheitsteilung. Die weiteren Folgeseiten, die hier nicht abgebildet werden, legen im Detail die notwendigen Arbeiten und Finanzierung zur neuen Grabenanlage in Wiesen und Forst mit Pretschen fest. Im § 23 des Rezesses zu diesem Thema gibt es bereits die Aussage, dass bestehende Gräben wegen der fehlenden Vorfluter nicht zur Entwässerung beitrugen. Die Separation hatte anscheinend auch eine effizientere Entwässerung zum Ziel, womit eine Erhöhung der Ernteerträge erreicht werden konnte.}





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Diese Themenseite zum Separationsrezess in Kuschkow wurde hier auf der Website www.kuschkow-historie.de erstmalig veröffentlicht am 22.3.2026 und seitdem in Abständen aktualisiert und ergänzt.
 

 




Quellen- und Literaturverzeichnis

Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite, siehe hier: ).

Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen (Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology" in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra

Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813. Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1= (abgerufen am 3.8.2022)

Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11, Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".

Bruns, Karl: Die Amtssprache. Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehr der Gerichts- und Verwaltungsbehörden gebrauchten Fremdwörter. (Verdeutschungsbücher des allgemeinen deutschen Sprachvereins, Band V.) Verlag des allgemeinen deutschen Sprachvereins, Braunschweig 1892. Digitalisierung des Originals von Google (siehe direkt hier: ), Transkription zur digital durchsuchbaren Version von Wikisource (siehe direkt hier: )

Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.) Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000 (sehr große Datei)

Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45

Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39

Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)

Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion, ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw. in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte Leserschaft hochinteressant.

Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1

Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 (Sachsen), enthalten in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, 1stes bis 43stes Stück, Dresden, gedruckt und zu finden in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhnen; 10tes Stück, ab Seite 163. Sowohl das organisatorische System als auch die gesetzlichen Regelungen wurden im Wesentlichen von Preußen übernommen. (digitalisiert von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/96865/1 > Band 1832)

Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu finden unter https://geobasis-bb.de

Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche der Reformen in Preußen.

Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg" unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den Grundsätzen der Flurnamenforschung)

Gröditsch 1004 bis 2004. 1000 Jahre Gröditsch. Chronik eines Dorfes im Spreewald. Herausgegeben anläßlich der 1000-Jahrfeier vom Festkomitee. Bearbeitet von Heidi Barwar und Peter Lohmann unter Verwendung von Beiträgen anderer Autoren; Gröditsch 2004 (im Eigenverlag). Ab Seite 27: "Rezeß über die Separation der Koppelhutung zwischen den Ortschaften Gröditsch und Kuschkow des Lübbener Kreises."

Hanke, Max: Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der Friderizianischen Zeit. Bearbeitet von Hermann Degner. Verlag von J. Engelhorns Nachfolger, Stuttgart 1935. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN1842772406 (leider mit Druckfehler / Zahlenfehler auf Seite 17: falsche Rutenberechnung). Zu den Gemeinheitsteilungen und Landmesserreglements unter Friedrich II. ab 1765 siehe ab Seite 181.

Harnisch, Hartmut: Kapitalistische Agrarreform und industrielle Revolution. Agrarhistorische Untersuchungen über das ostelbische Preußen zwischen Spätfeudalismus und bürgerlich-demokratischer Revolution von 1848/49 unter besonderer Berücksichtigung der Provinz Brandenburg. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984. Veröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 19 (als Open-Access-Publikation / PDF unter https://biblioscout.net/book/10.35998/9783830543428). Unter anderem: Stein-Hardenbergsche Agrarreformen mit Regulierung, Ablösung, Separation, Gemeinheitsteilung, usw.; bäuerliche Landverluste, Bevölkerungsentwicklung und Wanderungsbilanz; Großbauern, Mittelbauern, Kleinbauern, Landarbeiter; Entwicklung der Bautätigkeit, Neubau und Umbauten, Entstehung von Abbauhöfen; Landhandwerk, Zunftzwang, Gewerbefreiheit; usw.

Hebler, ..?.. (Dollgen): Wendische Bezeichnungen in unserer Gemarkung. Enthalten in: Lübbener Kreiskalender 1927, Seite 53; digitalisiert von der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (siehe weiter unten)

Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier: )

Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg, Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26

Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien, Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)

Knapp, Georg Friedrich: Die Bauern-Befreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preußens. Zwei Theile in einem Band. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1887 (digitalisiert von Google). Eine sehr gute und detailreiche Gesamtdarstellung der reformerischen Entwicklungen zwischen 1706 und 1857. Die Niederlausitz steht nicht im Vordergrund, als Teil der Provinz Brandenburg seit 1815 ist sie aber in die Gesetzgebung von 1821 voll mit einbezogen und spätestens von da an auch mit behandelt.

Koch, Christian Friedrich: Formularbuch und Commentar zum Notariats-Gesetz für instrumentirende Gerichts-Personen und Notarien, mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen Urkunden und mehreren als Anhang beigefügten Tax-Instrumenten. Sechste neu überarbeitete und vermehrte Ausgabe. Verlag von J. Guttentag, Berlin 1862. Behandelt wird das preußische Gesetz vom 11. Juli 1845 über das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten. Hilfreich beim Verständnis von notariell ausgefertigten Vertragstexten; mit Stichwortverzeichnis. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN719241286
Stichworte z.B.: Ablösungsrezeß, Lehnsurkunde, Fideikommiß, Erbpacht, Weiderezeß, Dienstablösungs-Rezeß, Grenzregulierung, Gutsabtretungs- und Altenteilsvertrag, Parzellierung, Taxe einer Mühle / Gasthof / Ziegelei; usw. ‒ nicht jedoch die staatlichen Separations-Verfahren zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, die einer eigenen Gesetzgebung unterlagen.

Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung, 1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.

Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler. Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt hier: )

Lübbener Kreiskalender (Kreis-Kalender) in historischen Ausgaben ab 1913 (Stand Dezember 2022), digitalisiert als PDF mit vielen interessanten Beiträgen auch zu Kuschkow und Umgebung, findet man auf der Website der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam unter https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/18476

Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861. Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862 (https://reader.digitale-sammlungen.de/)

Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)

Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital

Müller, Ewald: Das Wendentum in der Niederlausitz. H. Differt's Buchhandlung, Moritz Liebe, Kottbus 1893. Ein sehr guter Überblick über die wendischen Lebensverhältnisse, Traditionen und Begriffe. (digitalisiert von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter http://digital.slub-dresden.de/id403634016)

Schlitte, Bruno: Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und Durchführung. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1886. Ein Überblick über den gesamten regional unterschiedlichen Ablauf der Verfahren seit dem 18. Jahrhundert im späteren Deutschen Reichsgebiet incl. Auswertung der Ergebnisse, verbunden mit äußerst ausführlichen Literatur- und Quellenangaben jeweils im laufenden Text. Königreich Preußen ab Seite 155, Provinz Brandenburg ab Seite 347. (digitalisiert von Google)

Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5

Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ... Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)

Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß". Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin" Nr. 3/2017); siehe direkt hier:

Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch. Domowina-Verlag, Bautzen 1999

Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch. Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/ (siehe direkt hier: ) ‒ die Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/ (siehe direkt hier: ). Hinweis: Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.

Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)

Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben (Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier: )

Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik, der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860 (digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten. Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.

Werner, Ernst: Grenzen in der Gemarkungs(ur)karte. Erfahrungsbericht – Landkreis Elbe Elster. Vortag als PowerPoint-Präsentation zum Brandenburger Geodätentag am 6.9.2024 (zu finden unter https://geobasis-bb.de ‒ oder direkt hier: ). Stichpunktartig werden behandelt und durch Bildbeispiele erläutert: Entstehung und Qualität von Liegenschaftskarten und Liegenschaftskataster, Gemarkungskarten, Separationskarten und Separationsrezesse, Ungenauigkeiten und Messfehler, Verteilung und Unterverteilung der Grundsteuer auf Basis dieser Karten, rechtliche Einordnung der Separation, usw.

Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz. Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz CC BY 3.0) siehe direkt hier:

Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier: ).


 


 

 
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Schulchronik der Gemeinde Kuschkow ‒ Teil 4 ‒ 1953 / 1960 bis 1968 ‒ Meine eigene Schulzeit

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Klassenbuch aus der Dorfschule in Kuschkow ‒ Jahrgang 1958/1959

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Separationskarten und Flurnamen ‒ Vermessung und Flurneuordnung in der Gemarkung 1842

Separationsrezess ‒ Teil 1 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

Separationsrezess ‒ Teil 2 ‒ Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow ab 1842

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Der Friedhof in Kuschkow ‒ Friedhofsgeschichte, Grabstätten und Grabsteine

Verschiedenes ‒ Teil 1.1 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit vor 1945

Verschiedenes ‒ Teil 1.2 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit um 1940 bis 1960

Verschiedenes ‒ Teil 2.1 ‒ Bilddokumente aus Kuschkow und Umgebung ‒ Zeit um 1950 bis 1965

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Reiten und Reiter in Kuschkow ‒ Reitfeste, Reiterspiele und Brauchtum mit Pferden

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