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Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark Kuschkow
Teil 3 (Verhandlungs- und Vollzugsprotokolle)
Allgemeine Hinweise zur Einführung in die Thematik finden Sie im Teil 1
zum Separationsrezess. Auch die hier auf dieser Seite gezeigten
Akten werden verwahrt im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA)
unter der Signatur 24 Lübben
76 (Kuschkow: Rezess über die Gemeinheitsteilung der Feldmark vom 12. April 1863 und Nachtragsrezess vom
29. Juni 1867) sowie die Akten mit der Signatur 39 Kataster 5690 (Kuschkow, Gemeindebezirk, Kreis Lübben
‒ Umverteilungsakte mit Coupons; 1863-1864) und Signatur 39 Kataster 5691 (Kuschkow, Gemeindebezirk,
Kreis Lübben ‒ Umverteilungsakte 1864).
Nachfolgend wird dieser Aktenbestand auszugsweise im
Anschluss an die vorangegangene Seite wiedergegeben,
immer jeweils zuerst als Foto und ‒ soweit möglich und für den Leser
erforderlich ‒ danach der Text als Transkription. Bildquelle: Fotos
der Originaldokumente am 8.6.2022 im BLHA, Fotografin: Doris Rauscher,
© Brandenburgisches Landeshauptarchiv
(BLHA), Signaturen wie oben angegeben. Alle Fotos können durch Anklicken
vergrößert werden (das geöffnete Bild noch einmal anklicken), die Texte
sind dann einigermaßen gut lesbar. Der Text wurde möglichst getreu dem
Original übertragen in seinen alten oder auch voneinander abweichenden
Schreibvarianten. Zahlen im Originaltext sind zwar am Ende meist mit
einem Punkt versehen, sind aber nicht als Ordnungszahlen zu verstehen.
Zahlen, die der Aufzählung dienen, werden mit Komma beendet. Im Zweifelsfall
ist immer das Originalfoto heranzuziehen. {Erklärungen und Hinweise
zum Verständnis werden wie hier in dieser Form mit kursiver Schrift in
geschweiften Klammern hinzugefügt, teilweise direkt in den Originaltext
integriert.}
Die Separationskarten zu den Rezessunterlagen finden Sie auf der Sonderseite
nur zu diesen Spezialkarten. Die Gesamtkarte in höherer Auflösung zur Orientierung
sehen Sie auch direkt hier:
►.
Kuschkow befindet sich hinsichtlich seiner Dorfgeschichte in einer außerordentlich
glücklichen Situation: Sämtliche Dokumente zur Gemeinheitsteilung / Separation
sind erhalten geblieben und stehen im BLHA der Forschung zur Verfügung.
► Hinweis: Im Zusammenhang mit der
Bezeichnung von Liegenschaften und Gebäuden tauchen in den Unterlagen zum Rezess vielfach
die Farbangaben "roth" (alte Schreibweise) und "blau" auf. Diese Farbangaben nehmen Bezug
auf die Separationskarte. Mit Schrift und linearen Darstellungen in dunkelblauer Farbe
wurden grundsätzlich die bereits vor der Separation vorhandenen Verhältnisse bezeichnet
(Flurnamen, römische Ziffern für die Schläge, Grenzlinien der Parzellen / Flurstücke,
Parzellennummern, Gebäudekanten, usw.), nur die Gewässer sind auch flächig blau markiert.
Dagegen wurden alle mit der Separation entstandenen neuen Verhältnisse (neue
Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern, damals bezeichnet als "Pläne") sowie
weiterhin gültige alte Grenzen in roter Farbe eingetragen. Ausführliche Hinweise zum
amtlich vorgeschriebenen Farbreglement für die Separationskarten gibt es auf der
vorangegangenen Seite.
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Text zur Doppelseite oben:
... Verhandlung enthaltene Belehrung wörtlich wie sie niedergeschrieben, vorgehalten.
Derselbe erklärte hierauf:
Ich habe diese Belehrung wohl verstanden, genehmige als Besitzer einer Parzelle des
Bauernguts Hs. Nr.51. Hyp. No.26. und als gesetzlicher Vertreter meiner Ehefrau,
Caroline geb. Gläsig, Besitzerin der Anbauer-Nahrung Hs. No.42. Hyp. No.13. den
Rezeß und die Bestimmungen der Rezess-Vollziehungs-Verhandlung vom 7. August und
vollziehe zum Zeichen meiner Genehmigung den Rezeß. Hinsichtlich des zwischen den
Separations-Interessenten entstandenen Streits, ob das Vieh gekoppelt oder
ungekoppelt über die Wege getrieben werden dürfe, will ich eine Erklärung nicht
abgeben, da ich kein Interesse dabei habe und mich in einen Proceß nicht einlassen will.
V. g. u.
{Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
Götze.
a. u. s.
{actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
Zimmermann. Littke.
Registrirt Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow ist in dem auf heute zur
Rezeßvollziehung anberaumten Termin für die verehel. Miether Christian Müller,
Christiane geborene Heinrich von hier, der richtig insinuirten {gerichtlich
zugestellten} Verhandlung ungeachtet niemand erschienen.
q. e. r.
{quod erat registrandum = geschehen wie oben registriert / vermerkt}
Zimmermann. Littke. v.P.
Cop. vid. ect. {Copia vidimata ... = beglaubigte Abschrift ...}
Verhandelt Kuschkow, den 11. November 1859.
In der Kuschkower Gemeinheitstheilungssache steht zur Beantwortung und Instruction
der von den unzufriedenen Interessenten angegebenen Weigerungsgründe den Rezeß zu
vollziehen und zur Wahl von Deputirten auf heute Termin an, zu welchem ...
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Text zur Doppelseite oben:
... welchem
vorgeladen sind:
cc. cc. cc. {cum copia
= mit Abschrift, hier offenbar in der Bedeutung für mehrere Abschriften}
Mit den Deputirten und den nachträglich aufgeführten unzufriedenen Interessenten ward
hierauf wie folgt verhandelt:
1, Der Kossäth Christian Wilke Hs. No.44 erklärt, daß seine Weigerungsgründe nach der
gestern erfolgten Absteckung des Weges aa. roth weggefallen sei und er den Rezeß zum
Zeichen dessen heut vollziehe.
V. g. u.
Wilke.
cc. cc. cc.
a. u. s.
Zimmermann. A Richter. Littke.v.P.
Die Übereinstimmung vorstehender Abschrift mit dem Originale bescheinigt.
Lübben den 12. November 1859.
Der Gerichtsassessor. Zimmermann.
Cop. vidimata. {Copia vidimata = beglaubigte Abschrift}
Verhandelt, den 1. Juli 1842.
In der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow erschienen heute die
Erbpächter des Königl. Vorwerks zu Schlepzig
1, der Kossäth Hans George Wenzel,
2, der Kossäth Johann Pielchen,
3, der Kossäth Christian Schmalla,
4, der Kossäth Gottfried Hanschigk,
5, der Großbüdner George Netzker,
6, der Großbüdner Friedrich Löwa,
7, der Großbüdner Christian Zech,
8, der Großbüdner George Lehmann,
9, der Ackerbürger Martin Hanschigk,
10a, George Lehmann,
10b, dessen Vater gleichen Namens in Vertretung
seiner beiden jüngsten Söhne Friedrich und Gottlob Lehmann, mit der Anzeige,
10b, daß die letzteren zwar volljährig seien,
jedoch noch keine selbstständige Wirthschaft hätten, sondern sich bei ihm aufhielten.
11, der Ackerbüdner Gottfried Wentzel,
12, ...
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Text zur Doppelseite oben:
12, der Kleinbüdner Hans George Kurras,
13, "
" Christian Fischer,
14, "
" George Gröba,
15, "
" Friedrich Schulzke,
16, "
" Johann George Gubig,
17, "
" Johann George Carl Henschelchen,
18, "
" George Kokott,
19, "
" Martin Schmuhl,
20, "
" Martin Borch,
21, "
" Christian Bauer,
22, "
" Christian Broddack,
23, "
" Martin Wehlan,
24, "
" Hans Georg Hanschigk,
25, "
" Martin Schnitt,
26, "
" Friedrich Kniesing,
27, "
" Christian Grassmann,
28, "
" Christian Hanschigk,
29, "
" Gottlieb Poetick,
30, "
" George Damer?,
31, "
" Christian Kölling,
32, die verehelichte Kleinbüdner Johann George Jetzosch, Anne Marie geb. Schmalla
für ihren Ehemann mit der Anzeige, daß
derselbe krank sei. Ausgeblieben sind:
33, der Förster Loeben,
34, der Kleinbüdner Johann George Katsch,
35, der Größbüdner Gottfried Paetick,
36, der Kleinbüdner Carl Bruck. Außerdem der ad. 32. gedachte Johann George Jetzosch.
Sämtliche Comparenten sind dem unterschriebenen Protokollführer von Person bekannt und
dispositionsfähig und erklärten:
Bei der Gemeinheitstheilungssache von Kuschkow interessiren wir als Besitzer des
Erbpachts-Vorwerks Schlepzig wegen des Schaafaufhütungsrechts auf unserer Feldmark.
Wir bevollmächtigen dafür aus unserer Mitte hiermit:
1, den Kossäthen Hans Pielchen,
2, den Kleinbüdner George Gubig,
3, den Kleinbüdner Martin Müller, unsere Gerechtsame in der gedachten ...
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Text zur Doppelseite oben:
... Angelegenheit überall wahrzunehmen. Anstatt unserer in den Terminen zu erscheinen,
und alle diejenigen Erklärungen abzugeben, welche der Commissarius von den Vertretern
einer abwesenden Partei zu erfordern berechtigt ist, namentlich sollen dieselben auch
befugt sein über streitige Rechte Vergleiche abzuschließen, nöthigenfalls Prozess zu
führen, die darin ergehenden Erkenntnisse in Empfang zu nehmen, Vermessung, Bonitirung
und Separationsplan anzuerkennen, oder zu bestreiten und den Rezeß statt unserer zu vollziehen.
Alles was unsere gedachten Bevollmächtigten oder einer derselben diesem ihnen ertheilten
Auftrage gemäß thun werden, soll so angesehen werden, als ob wir es selbst gethan hätten.
Die Deputirten acceptiren diesen Auftrag.
V. g. u.
{Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
Wenzel, Pielchen, Schmalla,
Handzeichen XXX des Gottfried Hanschigk, des George Netzker, Löwa, Zech, Lehmann,
Martin Hanschigk,
George Lehmann sen., George Lehmann jun., Wenzel, Kurras, Fischer,
Zeichen XXX des George Gröba, Schulzka, Gulig, Henschelchen,
Zeichen XXX des George Kokott, Müller mit Schmel, Borch, Bauer, Broddack, Welan,
Zeichen ...
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Text zur Doppelseite oben:
Zeichen XXX des Hans George Hanschigk, Schnittka, Heinschigk?,
Graßmann, Hanschigk, Gottlob Pötek, Daume?, Kölling,
Zeichen XXX der verehel.Johann George Jetzosch.
Nachträglich erschienen bekannt und dispositionsfähig:
1, der Kleinbüdner Johann George Kutsch,
2, der Kleinbüdner Gottfried Poetick,
und erklärten nach Vorlesung der vorstehenden Verhandlung:
wir treten der ausgestellten Vollmacht überall bei.
V. g. u.
Zeichen XXX des Johann George Kutsch, Poetick.
a. u. s.
Bünger Lihr.
Verhandelt Schlepzig den 23. November 1842.
Bei der heutigen Anwesenheit des Commissarius am heutigen Orte waren anwesend:
1, Der Förster Loeben für seine Ehefrau geb. Lehmann,
2, der Ackerbüdner Gottlob Lehmann,
3, der Kleinbüdner Carl Bungk.
Denselben ist die vorstehende Verhandlung in der Separationssache von Kuschkau vom 1. Juli cr.
{currentis = dieses Jahres} vorgelesen, sie genehmigten dieselbe überall und traten
der auf die 3. Deputierten ausgestellten Vollmacht hinsichtlich ihres eigenen Interesses bei.
V. g. u.
Loeben, Lehmann, Bunk.
a. u. s.
Bünger. Zerbka v. Pfr.
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Text zur Doppelseite oben:
{Für den Text am Anfang oben links auf dieser Doppelseite fehlt der Beginn der betreffenden Verhandlung,
hier besteht eine Lücke in der Dokumentation:}
... sie sind bekannt und dispositionsfähig und treten nach Vorlesung dieser Verhandlung derselben genehmigend bei.
V. g. u.
Maerker, Jugau?.
a. u. s.
Crüger Lihr v. Pfr.
Verhandelt Kuschkow, den 17. Juni 1842.
Im heutigen Termin in der Gemeinheitstheilungs-Sache von Kuschkow erschienen Seitens der Gemeine Dürrenhofe
1, Der Lehnrichter Friedrich Bogula von Person bekannt und dispositionsfähig. Derselbe zeigte an, daß die Gemeine Dürrenhofe aus
2. Doppelbauern,
6. einfache {Bauern},
5. n,
7. Großbüdner,
8. Kleinbüdner
4. Häusler
------
32. Mitgliedern, besteht und versicherte namentlich, daß er dieselben und gesamt zum
heutigen Termin ordnungsmäßig unter Bekanntmachung des Gegenstandes vorgeladen habe.
Es hatten sich eingefunden:
2, der Doppelbauer Christian Schneider,
3, der 1fache Bauer George Samigk,
4, der 1fache Bauer George Mietusch,
5. der 1fache Bauer Martin Schirschan,
6, der Kossäth George Muckwar,
7, der Kossäth Christian Majenz/Schötz,
8, der Großbüdner Christian Mroos,
9, der Großbüdner Chrisgtian Kosche,
10, der Großbüdner Gottlob Noa,
11, der Großbüdner Gottlob Hillenz,
12, der Großbüdner Friedrich Matschenz,
13, der Kleinbüdner Friedrich Michelchen,
14, der Kleinbüdner Christian Kuchta,
15, der Kleinbüdner George Wilke, ...
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Text zur Doppelseite oben:
16, der Kleinbüdner Christian Stephan,
17, der Kleinbüdner George Noack,
18, der Kleinbüdner Chistian Salbach,
19, der Häusler George Kosche
20, der Häusler Friedrich Mayenz,
21, der Häusler Friedrich Merker
22, der Häusler Johann Gruban.
Die Comparenten sind dem mitunterschriebenen Protocollführer von Person bekannt und sind dispositionsfähig.
Ausgeblieben waren:
23, die Bauergutsbesitzer Wittwe Paschke,
24, der Bauer Christian Merke,
25, der Bauer George Willing,
26, der Kossäth Matthes Pehla,
27, der Kossäth Matthes Johann Böttcher,
28, der Kossäth Matthes Friedrich Barnick,
29, der Großbüdner Christian Gröttchen,
30, die Großbüdner Wittwe Götze,
31, der Kleinbüdner George Mating,
32, der Kleinbüdner Friedrich Müller.
Der Lehnrichter Bogula wiederholte die amtliche Versicherung, daß auch die vorgedachten
Personen ordnungsmäßig vorgeladen und für deren Ausbleiben einen Grund nicht anzugeben wisse.
Die Comparenten erklärten hierauf:
wir wählen hiermit in der Sache betreffend die Grenzregulirung und Koppelhutungs-Aufhebung
zwischen den Gemeinen Dürrenhofe und Kuschkow
1, den Lehnrichter Bogula,
2, den Bauer George Mietusch,
3, den Kossäthen George Muckwar,
4, den Großbüdner Christian Kosche,
5, den Kleinbüdner George Wilke,
6, den Häusler Johann Gruban,
zu unseren Bevollmächtigten oder sonders, so daß dieselben befugt sein sollen, in der oben
gedachten Angelegenheit die Rechte der Gemeine Dürrenhofe wahrzunehmen, in den Terminen
zu erscheinen, alle diejenigen Erklärungen ...
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Text zur Doppelseite oben:
... Erklärungen in unserem Namen abzugeben, welche der Commissarius von den Vertretern einer
abwesenden Partei zu verlangen berechtigt ist, Vergleiche abzuschließen, erforderlichen Falls
Prozesse zu führen, die ergehenden Erkenntnisse in Empfang zu nehmen, endlich auch den Rezeß
zu vollziehen. Alles was unsere genannten Bevollmächtigten diesem ihnen ertheilten Auftrage
gemäß thun und erklären werden, wollen wir so halten als ob wir es selbst gethan und erklärt
hätten. Die anwesenden Deputirten nehmen den Auftrag an.
V. g. u.
{Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
Bogula, Schneider.
Zeichen XXX des George Samigk,
Zeichen XXX des Mietusch,
Zeichen XXX des Schieschan, Mukwar, Majenz,
Zeichen XXX des Christian Mroos, Koschei, Noa
Zeichen XXX des Gottlob Hillenz, Friedrich Matschenz, Kuchta, Wilke, Stephan,
Zeichen XXX des George Noack, Salbach, Hoppe?, Mayentz,
Zeichen XXX des Friedrich Merker, Gruban, Michelchen.
Ex post {lateinisch = im Nachhinein} erschien der Bauer Christian Merker, bekannt und dispositionsfähig und erklärte:
ich trete den vorstehend ausgestellten und noch in meiner Gegenwart vorgelesenen Vollmacht in alles Stücken bei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben ...
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Text zur Doppelseite oben:
... unterschrieben.
Zeichen XXX des Christian Merker
a. u. s.
{actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
Bünger. Lihr.
Die Übereinstimmung vorstehender Abschriften mit den Originalien bescheinigt
Lübben den 22. August 1859.
Der Gerichts-Assessor. Zimmermann.
Copia vidimata {beglaubigte Abschrift}
Verhandelt Kuschkow 17.Juni 1842.
Im heutigen Termin in der Grenzregulierungs- und Koppelhütungstheilungs-Sache zwischen Kuschkow und Dürrenhof erschienen:
I, Seitens der Gemeine Dürrenhofe, deren Deputirten:
1, der Lehnrichter Bogula,
2, der Bauer George Mietusch,
3, der Kossäth George Muckwar,
4, der Großbüdner Christian Kusche,
5, der Kleinbüdner George Wilke,
6, der Häusler Johann Gruban,
II, Seitens der Gemeine Kuschkow:
1, der Lehnrichter Johann Christian Müller,
2, der Bauer Christian Michelchen,
3, der Bauer Johann George Rathey,
4, der Bauer George Mating,
5, der Bauer George Borch,
6, der Bauer Johann George Görtzig,
7, der Bauer George Dillan,
8, der Bauer George Garschig,
9, der Bauer Johann Mietke,
10, der Bauer Christian Wilke,
11, der Bauer Johann Lehmann,
12, der oben ad No.5. genannte Bauer Borg {Borch} als Vormund der minorennen Geschwister Mayens,
13, der Kossäth Friedrich Wilke,
14, die Kossäth Wittwe Mating, Elisabeth geb. Kasparick,
15, der Kossäth Johann George Jetzosch,
16, die Großbüdner Wittwe Michelchen,
17, der Großbüdner Christian Lehmann, ...
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Text zur Doppelseite oben:
18, der Großbüdner Friedrich Nowick,
19, der Großbüdner George Ternick,
20, der Großbüdner George Lehmann,
21, der Großbüdner Johann Nakonzer,
22, der Großbüdner Johann George Böttcher,
23, der Kleinbüdner Christian Schenker,
24, der Kleinbüdner George Pictur?
25, der Kleinbüdner Johann Dillan,
26, der Kleinbüdner George Mating,
27, der Kleinbüdner Matthes Müller,
28, der Kleinbüdner George Samigk,
29, der Kleinbüdner Christian Mietke,
30, der Kleinbüdner Johann Jonas,
31, der sub No.4. gedachte Bauer Mating als Kleinbüdner
32, der Kleinbüdner George Stephan,
33, der Kleinbüdner Friedrich Richter
34, der bereits sub No.3. gedachte Bauer Georg Rathey als Kleinbüdner,
35, der Anbauer Carl Wienarick,
36, der Anbauer Georg Mietke,
37, der Anbauer Johann Dillan,
38, der Anbauer Johann Nowick,
39, der Anbauer Johann Kauschen,
40, der Anbauer George Götze.
Ausgeblieben sind:
1, die Kleinbüdner Anne Wilke
2, der Kleinbüdner George Mayens,
3, der Kleinbüdner Bernhard Christiane geb. Mayens,
4, der Kleinbüdner Christian Matschke,
5, der Anbauer Christian Hanschke,
6, die Anbauer Wittwe Schötz, Margarethe geb. Lorenz.
Erschienen war auch der Bauer Johann George Hessa. Sämtliche Comparenten
{Anwesende, Erschienene} sind bereits von Personen bekannt und
sind sämmtlich dispositionsfähig.
Es ist hiermit am 7. d. M. durch den heute ebenfalls anwesenden Herrn Reg.
Geometer Klein II. unter Zuziehung mehrere Mitglieder der Gemeine Kuschkow
und Dürrenhofe die Grenzen zwischen den Feldmarken der beiden Gemeinen längs
der sogenannten Katznarge, Welsne, Welle, Wodschow, Gasch auf der Mittags-Seite ...
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Text zur Doppelseite oben:
{Der Text am Anfang oben links auf dieser Doppelseite ist offenbar nicht die Fortsetzung
der vorangegangenen Doppelseite, hier besteht eine Lücke in der Dokumentation:}
... Linie bildet der Graben die Grenze. Vom alten Hügel No.12, bis zum alten Pfuhl No.13.
ist die Länge 18 ? der L (.160°f 940°). ... ... ... Der Hügel No.18, 19. und 20. sind zur näheren
Bezeichnung und Feststellung des Hügels No.17. aufgeschüttet, und gehören eigentlich nicht zur
Vermessung. Unter allen Hügeln sollen heute noch unverweßliche Gegenstände gestreut werden.
{Für die Ausmessung wurden nicht nur alte aufgeschüttete Hügel verwendet sondern es waren
auch Neuaufschüttungen von Hügeln erforderlich. Der Rezess beschreibt ausführlich den
festgelegten Grenzverlauf mit Längen / Winkeln usw. sowie allen notwendigen Angabe zur
genauen Bestimmung, die hier nicht transkribiert werden und dem Original entnommen werden
müssen. Interessante Informationen dazu gibt es auch im Literaturverzeichnis bei Christian
Friedrich Koch ab Seite 198.}
{Fortsetzung rechtes Blatt oben:} Die Interessenten erkennen die vorstehend
bezeichnete Grenze überall als richtig an und begeben sich die beiden Gemeinen Kuschkow
und Dürrenhofe gegenseitig aller Aufhütungsrechte, welche eine jede Gemeine etwa auf
der Feldmark der anderen Gemeine jenseits des beschriebenen Grenzzuges ausgeübt hat,
gegenseitig ohne Entschädigung. Hierauf begab man sich nach der Grenze zwischen den
beiden Feldmarken westlich des Dorfes Kuschkow, wo längs der Grenze jedoch innerhalb
Dürrenhofer Feldmark ein schmales Hütungsrevier die Jahme genannt, läuft. Die Grenze
wurde hier dergestalt bestimmt, daß der längs der Jahme hinlaufende diesseitige Weg
noch als zu Kuschkow gehörig betrachtet werden soll, so daß er unmittelbar die Grenze
bildet. Da, wo dieser Weg in die Lübbener Straße ...
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Text zur Doppelseite oben:
... mündet, liegt der niedere Theil der Jahme nach Dürrenhofer Seite zu etwas von demselben
an?, so daß zwischen dem Wege und der Niederung ein Sandfleck von der Form eines
∆ liegen bleibt. Der selbe Sandfleck würde durch eine sofort an Ort
und Stelle abgesteckte Linie durchgetheilt, welche heute noch durch den Hülfs-Conducteur
Klein im Beisein der Parteien behügelt werden soll. Diese abgesteckte Linie wird als die
richtige Grenze von beiden Theilen hierdurch anerkannt.
V. g. u.
Vor dem Schlusse bemerkten die Theile noch: es finden außer der heute aufgehobenen Koppelhütung
keine gegenseitigen Hütungsrechte auf den Feldmarken der beiden Gemeinen statt, wie hiermit
rechtsverbindlich anerkannt wird. Die bisherige Koppelhütung auf Äckern, Wiesen und Hütungs-Revieren,
wird mit dem heutigen Tage als aufgehoben betrachtet.
V. g. u.
{es folgen die Unterschriften bzw. Handzeichen aller am Beginn genannten Anwesenden}
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Text zur Doppelseite oben:
31. Januar 1860. in welcher anwesend waren:
Roestel, Ober-Regierungs-Rath und Director,
Calsow, Regierungs- und Landes-Ökonomie-Rath
Wulsten, Staehler, Gillet, Beelitz, Goehdoe, Wehmeyer, } Regierungs-Räthe
den Acten gemäß für Recht erkannt, daß die Weigerung des Ganzbauern Carl Mathing, unter Vorbehalt
der Ausweisung der dem lebenslänglichen Nießbrauchsrechte des Büdners Johann Dillan und dessen
Ehefrau, Anne geborene Mathing, sowie der Auszügler-Wittwe Mathing, Elisabeth geb. Dillan, zu
unterwerfenden Grundstücke aus den Abfindungsplänen des Ganzbauerguts Hyp. No.18, sowie die
Weigerung des Kossäthen Carl Gusker, der verwittweten Kossäth Mathing, Elisabeth geb. Kasparick,
des Kleinbüdners George Picker, des Kleinbüdner Friedrich Samigk, des Anbauer Christian Borch
für sich und in Vertretung seiner Ehefrau, Anne Elisabeth geb. Nowigk, des Anbauer Johann
Gottlob Moritz, in Vertretung seiner Ehefrau Anne geb. Hartock, unter Vorbehalt der Erörterung
des Anspruchs auf Einräumung einer Wegegerechtigkeit über den Garten No.21. blau, und der
Deputirten der Gemeine Dürrenhofe nämlich des Lehnrichters Bogula, des Bauern Georg Mitusch,
des Kossäth Georg Muckwar und des Großbüdners Christian Kosche daselbst, den Rezeß über die
Gemeinheitstheilung der Feldmark Kuschkow vom 22. August 1859. gleichfalls zu vollziehen,
für unbegründet, dieser Rezeß vielmehr ...
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Text zur Doppelseite oben:
... gegen die vorstehend angeführten Personen, beziehungsweise die durch sie vertretenen
Interessenten mit Einschluß der Gemeineglieder zu Dürrenhofe, für rechtsverbindlich zu erachten
und demgemäß die fehlenden Unterschriften jener Personen, so wie die des in Vertretung seiner
Ehefrau Christiane geb. Heinrich im Rezeß-Vollziehungs-Termin ausgebliebenen Miethers Christian
Müller zu dem erwähnten Rezeß, wie hiermit geschieht, richterlich zu ergänzen, daß in der
Vollziehungs-Verhandlung vom 22. August 1859. von den Kleinbüdnern, mit Ausschluß des Christian
Nakonzer und von den Anbauern aufgestellten Verlangen, daß das Vieh der Bauern, Kossäthen und
Großbüdner stets gekoppelt die Wege entlang zur Beweidung der Abfindungspläne getrieben werden
sollen, als unbegründet zu verwerfen und die Prozeßkosten den vorstehend erwähnten Unzufriedenen
mit Einschluß der Gemeine Dürrenhofe und der verehelichten Miether Müller, unter sich zu
gleichen Theilen zur Last zu legen.
Von Rechts Wegen. Gründe
cc. {cum copia = mit Abschrift}
(. Unterschrift .)
Vorstehender, am 22. August 1859. vollzogener Gemeinheitstheilungs-Rezeß über die Feldmark
Kuschkow wird Namens folgender Minorennen {Minderjährigen}:
1, des Johann Friedrich Carl Lehmann, geb. den 13. Dezember 1835, bevormundet durch den Bauer Christian Michelchen
aus Kuschkow,
2, des Friedrich Wilhelm ch, geb. den 14. October 1841., bevormundet durch den Bauergutsbesitzer ...
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Text zur Doppelseite oben:
...
Johann George Garschick zu Kuschkow, und
3, der minorennen unverehelichten Anne Elisabeth Wienarick, vertreten durch ihren Vater,
den Anbauer Carl Wienarick, obervormundschaftlich genehmigt und zugleich bescheinigt:
daß die Vormünder Bauer Christian Michelchen und Bauer Johann George Garschick mit Bestallungen versehen sind.
Urkundlich unter des Gerichts Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
Lübben, den 19. September 1859.
(. L. S .) {Loco Sigilli = Ort des Siegels}
Königl. Kreis-Gericht, II.te Abtheilung Heynemann.
Approbatorium II.4879.
Copia vidimata.
Nachdem der Braukrug- u. Erbrichter-Gutsbesitzer, Carl Eduard Müller zu Kuschkow, geboren
den 23. März 1839., Sohn des am 5. Juli 1858. daselbst verstorbenen Erbrichter und Braukrüger
Johann Christian Müller seine Volljährigkeitserklärung nachgesucht und diesem Antrage nach
erfolgter gesetzlichen Prüfung der Sache Statt gegeben worden, so werden demselben hierdurch
die mit der Volljährigkeit verbundenen Rechte dergestalt ertheilt, daß er von nun an seinem
Vermögen selbst vorstehen, vor Gericht erscheinen, Verträge schließen, Prozesse führen und
alles verbindlich thun und erklären kann, was den Majorennen {Volljährigen} durch
die Gesetze verstattet wird. Urkundlich unter des Gerichts Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
Lübben den 26. März 1859.
Königl. Kreis-Gericht II. Abtheilung Heynemann.
Majorennitäts Attest II.4878.
Pro vera Copia.
Lübben den 22. Septbr 1859.
(L.S.) Urban Actuar.
{= städtischer Schreiber; actuarius = Schnellschreiber, Gerichtsschreiber. Ein postumer
Dank an den anonymen Urban Actuar, der uns in Schönschrift die Verhandlungsprotokolle
geordnet hinterlassen hat.}
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Text zur Doppelseite oben:
Vorstehender Gemeinheitstheilungs-Rezeß nebst Vollziehungs-Verhandlungen, wird
hinsichtlich folgender dabei interessierender Minorennen und zwar
1, des Friedrich Ernst Jonas zu Kuschkau geboren den 10. December 1848. bevormundet
durch den Kleinbüdner Christian
Naconzer zu Kuschkau.
2, der Geschwister Wilke, nämlich
a, Henriette Auguste geb. den 3. October 1844.
b, Gustav Heinrich geb. den 1. April 1852. bevormundet durch den
Kossäthen Christian Ternick zu Dürrenhofe,
obervormundschaftlich genehmigt und zugleich bescheinigt:
daß der Kleinbüdner Christian Naconzer zu Kuschkau und der Kossäth Christian Ternick zu Dürrenhofe, mit Vormundschafts-
Bestellungen versehen sind.
Urkundlich unter des Gerichts Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
Lübben den 23. November 1859.
(L.S.) Königl. Kreis-Gericht, II. Abtheilung Heynemann.
Approbatorium II. 5747.
Der Rezeß über die Gemeinheitstheilung der Feldmark zu Kuschkow, im Lübbener Kreise,
vom 22. August v.J. wird hinsichtlich der dabei betheiligten Kirche und Schule zu
Kuschkow hiermit von uns genehmigt. Urkundlich unter Siegel und Unterschrift ausgefertigt.
Frankfurt a/O, den 1. März 1860.
(L.S.) Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
v. Sulchow. Meuhs. Ebmeyer.
Genehmigung II. 1453.2.60.
Verhandelt Kuschkow den 1. September 1860.
Vorgeladen erschienen von Person bekannt und dispositionsfähig:
1, der Bauer Carl Mathing Hyp. No.18.
2, die Auszügler:
a, der Büdner Johann Dillan für sich und seine Ehefrau, Anne geb. Mathing. ...
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Text zur Doppelseite oben:
b, die verwittwete Büdner-Auszügler Mathing, Anne Elisabeth geb. Dillan, verwittwet gewesene Müller.
Mit denselben ward über die Ausweisung der Auszugsgrundstücke verhandelt und werden den Auszüglern
nach erfolgter Einigung im Paln No.136. roth und zwar:
1, den Büdner Johann Dillanschen Eheleuten der Plan 136.a. zu 4.M. 123.▢R.
Hütung {4 Morgen 123 Quadratruten} Hütung,
2, der verwittweten Büdner-Auszügler Mathing der Plan No.136.b. von 7.M. 137.▢R. Hütung, ausgewiesen.
Nach Eintragung der Pläne in die Karte und nach erfolgter Absteckung an Ort und Stelle erklären die Interessenten:
Wir genehmigen die Ausweisung der Auszugsgrundstücke und erkennen wir,
die Auszügler an, daß wir durch die Abfindungen
wegen unserer Theilnahmerechte vollständig befriedigt sind. Wir erkennen die Karte
als mit der Örtlichkeit übereinstimmend an,
und bestimmen als Termin der Ausführung den heutigen Tag, doch behalten wir, die
Auszügler uns das Recht vor, die auf den
bisher besessenen Grundstücken stehenden Früchte bis Michaelis d.J. wegzunehmen.
Es wird beantragt:
diese Verhandlung als Nachtrag dem Separations-Rezesse zu annectiren.
V. g. u.
{Vorgelesen, genehmigt, unterzeichnet}
Mating, Dillan.
Die verwittwete Büdner-Auszügler Mathing verweigert die Unterschrift mit dem Bemerken,
daß sie die Abfindung nicht annehmen ...
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Text zur Doppelseite oben:
... annehmen könne und entfernte sich aus dem Terminslocale.
a. u. s.
{actum ut supra = verhandelt wie oben geschrieben / geschehen wie oben zu lesen}
Zimmermann. Richter. Littke. v.Pfr.
Nach dem Schlusse des fand sich die verwittwete Büdner-Auszügler Mathing wieder ein und erklärte:
Ich genehmige die vorstehende Verhandlung und alle die Erklärungen, welche ich darin abgegeben habe.
V. g. u.
Handzeichen XXX des ? Mathing.
a. u. s.
Zimmermann. Littke. v.P.
Verhandelt Lübben, den 24. November 1860.
Vorgeladen erschienen von Person bekannt und dispositionsfähig:
1, der Anbauer Johann Gottlob Moritz für seine Ehefrau, Anne geb. Hartock Hs. No.38. Hyp. No.13.
2, die Kossäthen-Wittwe Mathing, Anne Elisabeth geb. Kasparick, Besitzerin der
Anbauer-Nahrung Hs. No.41. Hyp. No.14.
Der Wittwe Mathing ward der Primordial-Vertrag der Moritzschen Anbauer-Nahrung d.D.
Lübben den 28. Januar 1797 vorgelegt und von ihr recognoscirt {= identifiziert}.
Dieselbe erkennt an, daß in demselben ein Weg für die Nahrung der verehelichten Moritz
längs des Gartenplans 21.blau ausbedungen ist, behauptet aber wiederholt, daß derselbe
durch Nichtausübung binnen rechtsverjährter Zeit erloschen ist.
Bei den weiteren Verhandlungen kam folgender Vergleich zu Stande: Der ...
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Text zur Doppelseite oben:
Der Anbauer Moritz in Vertretung seiner Ehefrau, Anne geb. Hartock, verzichtet
auf den, der Nahrung derselben zustehenden Weg über die Abfindung 21. blau, wie
er in dem oben gedachten Primordial-Vertrage stipulirt {ausbedungen, vereinbart}
ist, und zahlt die verwittwete Mathing als Entschädigung für Aufgabe dieses Weges die
Summe von 2rs. {?} und übernimmt die Kosten des Prozeßverfahrens.
Die Wittwe Mathing zahlte dem Moritz sofort den Betrag von 2rc. {?} aus und quittirt
dieser darüber. Es wird beantragt, diese Verhandlung dem Separations-Rezeß von Kuschkow
zu annectiren.
V. g. u.
Moritz
Zeichen xxx der Wittwe Mathing, Anne Elisabeth geb. Kasparick.
a. u. s.
Zimmermann. Littke
Ger. Assessor. v. Pfr.
wird hierdurch mit dem Bemerken bestätigt, daß die gegenwärtige Auseinandersetzung
zu einer anderweitigen Grundsteuer-Vertheilung keine Veranlassung gegeben und die
Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten sich
hiermit einverstanden erklärt hat und zuzüglich attestirt, daß vorstehendes Erkenntniß
rechtskräftig geworden ist.
Urkundlich unter unserem Siegel und unserer Unterschrift ausgefertigt.
Frankfurt a/O. am 12. April 1869.
{ Papier-Siegel }
Königl. Regierung, landwirtschaftliche Abteilung.
{ Drei Unterschriften }
{ Lack-Siegel }
Ausfertigung für das Königl. Landraths-Amt des Lübbener Kreises
V. 942. A.
{Abschließend folgen die Namen sämtlicher Verhandlungs-Teilnehmer mit Datum
29. Dezember 1865 in Kuschkow, die hier im Einzelnen nicht wiedergegeben
werden, bitte die beiden Originalseiten lesen. Die Verhandlung diente der Grundsteuerberechnung
für die Neubesitzer der Grundstücke aus der Gemeinheitsteilung. Die
weiteren Folgeseiten, die hier
nicht abgebildet werden, legen im Detail die notwendigen Arbeiten und Finanzierung zur
neuen Grabenanlage in Wiesen und Forst mit Pretschen fest. Im § 23 des Rezesses zu
diesem Thema gibt es bereits die Aussage, dass bestehende Gräben wegen der fehlenden
Vorfluter nicht zur Entwässerung beitrugen. Die Separation hatte anscheinend auch
eine effizientere Entwässerung zum Ziel, womit eine Erhöhung der Ernteerträge
erreicht werden konnte.}
.jpg) .jpg)
... Die ersten beiden Teile zu
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Quellen- und Literaturverzeichnis
Hinweis: Hier finden Sie nur Literaturangaben zu den Spezialthemen dieser Seite. Das allgemeine Literaturverzeichnis
zu Kuschkow und der Niederlausitz als Thema der gesamten Website finden Sie auf der Hauptseite (Startseite,
siehe hier: ►).
Abendroth, Alfred: Die Praxis des Vermessungsingenieurs. Geodätisches Hand- und Nachschlagebuch
für Vermessungs-, Kultur- und Bauingenieure, Topographen, Kartographen und Forschungsreisende. Zweiter Band.
Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin 1923 (Zweite Auflage). III. Teil: Landwirtschaft, Siedlungs- und Forstwesen
(Seiten 465-515). Als PDF zu finden bei der "Digital Library of the Silesian University of Technology"
in Gliwice / Gleiwitz (Polen) unter https://delibra.bg.polsl.pl/dlibra
Allgemeines Reglement für die Feldmesser im Preußischen Staate. Gegeben Berlin, den 29sten April 1813.
Gedruckt bei Georg Decker, Königlich Geheimen Ober-Hofbuchdrucker. Zu finden in den Digitalisierten Sammlungen der
TU Berlin, Universitätsbibliothek, unter https://digital.ub.tu-berlin.de/view/work/BV024329115/1/?1=
(abgerufen am 3.8.2022)
Bönisch, Fritz: Die Fluren der Gemarkung Klein-Räschen (Gemeinde Groß-Räschen, Kreis Senftenberg) vor
Ausführung der Gemeinheitsteilung. Enthalten in: Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, Band 11,
Berlin 1960; Seiten 101-117. Mit interessanten Details zur mittelalterlichen Fluraufteilung und den Veränderungen
durch die Separation sowie mit einer Liste der Flurnamen. Digitalisiert als PDF zum Download unter
https://geschichte-brandenburg.de ‒ dort unter "Veröffentlichungen".
Bruns, Karl: Die Amtssprache. Verdeutschung der
hauptsächlichsten im Verkehr der Gerichts- und Verwaltungsbehörden
gebrauchten Fremdwörter. (Verdeutschungsbücher des allgemeinen deutschen
Sprachvereins, Band V.) Verlag des allgemeinen deutschen Sprachvereins,
Braunschweig 1892. Digitalisierung des Originals von Google (siehe
direkt hier:
►),
Transkription zur digital durchsuchbaren Version von Wikisource (siehe direkt
hier:
►)
Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regelung
der Grundsteuer. (Herausgegeben von der Preußischen Staatsregierung ohne Nennung einzelner Autoren.)
Gedruckt in der Königlichen Staatsdruckerei, Berlin 1865. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz, unter anderem als PDF unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000E79500000000
(sehr große Datei)
Eisenschmidt, Ralph: Systematische Ungenauigkeiten des Aufnahmeverfahrens im preußischen Steuerkataster
von 1865. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
e.V. (BDVI), Berlin, Heft 2/2021; Seiten 30-45
Gebbert, Thomas / Hartmann, Dietwalt / Reichert, Frank: Aufnahme und Darstellung der Ortslagen in den
Separations- und Katasterkarten der östlichen Provinzen Preußens. Enthalten in: FORUM. Zeitschrift des
Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI), Berlin, Heft 3/2018; Seiten 28-39
Gentzen, Udo: Verborgene Orte. Spurensuche auf Separationskarten. Enthalten in: Vermessung
Brandenburg, Heft 1/2020, herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
(MIK), Potsdam 2020; Seiten 4-35. Als PDF zu finden auf der LGB-Website unter
https://geobasis-bb.de/sixcms/media.php/9/vbb_120.pdf (Stand: 21.7.2022)
Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich
Preussischen General-Commission zu Merseburg. Im Selbstverlag der gedachten Behörde. Druck und Papier von
E. Baensch jun., Magdeburg 1856 (digitalisiert von Google). Allgemein bezeichnet als Merseburger Instruktion,
ursprünglich eine Vorschriftensammlung für die preußische Provinz Sachsen, schon bald aber bei den Separationsverfahren usw.
in ganz Preußen zur Anwendung gebracht, mit äußerst detailgenauen Anweisungen, besonders für die fachlich interessierte
Leserschaft hochinteressant.
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1821. Enthält die Verordnungen vom 30sten Januar
bis 15ten Dezember 1821 mit Inbegriff von 6 Verordnungen aus dem Jahre 1820. Berlin, zu haben im Königl. Debits-Komtoir
für die Allgemeine Gesetz-Sammlung. Enthält die Gemeinheitsteilungs- und Ablösungs-Ordnungen. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10509522?page=,1
Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 (Sachsen), enthalten
in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832, 1stes bis 43stes Stück, Dresden,
gedruckt und zu finden in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhnen; 10tes Stück, ab Seite 163. Sowohl das
organisatorische System als auch die gesetzlichen Regelungen wurden im Wesentlichen von Preußen übernommen. (digitalisiert
von Google und von der Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/96865/1
> Band 1832)
Gewanne ‒ die einzigartigen Feldflurstrukturen der Landschaft. Autorengruppe. Herausgeber:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Potsdam 2018. Als PDF auf der Website des LGB zu
finden unter https://geobasis-bb.de
Greiff, J.: Die Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei, zusammengestellt
und nach den Grundsätzen der oberen Spruch- und Verwaltungs-Behörden erläutert durch J. Greiff (Berlin). Verlag von
G. P. Aderholz' Buchhandlung (G. Porsch), Breslau 1866 (digitalisiert von Google). Enthält die speziell den ländlichen
Raum (das "platte Land") betreffende Gesetzgebung zwischen 1807 und 1866 und damit im Wesentlichen die Epoche
der Reformen in Preußen.
Greve, Dieter: Flurnamen in Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Lexikon der Flurnamenelemente (Flurnamen
von A bis Z). Schwerin 2016. Als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt auf der Website der "Stiftung Mecklenburg"
unter https://stiftung-mecklenburg.de/aktuelles/infos-neues/flurnamenlexikon (eigentlich nur geeignet für das zum
niederdeutschen Sprachraum gehörende nördliche und mittlere Brandenburg, aber mit einer guten Einführung zu den
Grundsätzen der Flurnamenforschung)
Gröditsch 1004 bis 2004. 1000 Jahre Gröditsch. Chronik eines Dorfes im Spreewald. Herausgegeben
anläßlich der 1000-Jahrfeier vom Festkomitee. Bearbeitet von Heidi Barwar und Peter Lohmann unter Verwendung von
Beiträgen anderer Autoren; Gröditsch 2004 (im Eigenverlag). Ab Seite 27: "Rezeß über die Separation der
Koppelhutung zwischen den Ortschaften Gröditsch und Kuschkow des Lübbener Kreises."
Hanke, Max: Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der
Friderizianischen Zeit. Bearbeitet von Hermann Degner. Verlag von J. Engelhorns Nachfolger,
Stuttgart 1935. Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter
https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN1842772406 (leider mit Druckfehler
/ Zahlenfehler auf Seite 17: falsche Rutenberechnung). Zu den Gemeinheitsteilungen und Landmesserreglements
unter Friedrich II. ab 1765 siehe ab Seite 181.
Harnisch, Hartmut: Kapitalistische Agrarreform und industrielle Revolution. Agrarhistorische
Untersuchungen über das ostelbische Preußen zwischen Spätfeudalismus und bürgerlich-demokratischer Revolution
von 1848/49 unter besonderer Berücksichtigung der Provinz Brandenburg. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984.
Veröffentlichung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 19 (als Open-Access-Publikation / PDF unter
https://biblioscout.net/book/10.35998/9783830543428). Unter anderem: Stein-Hardenbergsche Agrarreformen mit
Regulierung, Ablösung, Separation, Gemeinheitsteilung, usw.; bäuerliche Landverluste, Bevölkerungsentwicklung
und Wanderungsbilanz; Großbauern, Mittelbauern, Kleinbauern, Landarbeiter; Entwicklung der Bautätigkeit,
Neubau und Umbauten, Entstehung von Abbauhöfen; Landhandwerk, Zunftzwang, Gewerbefreiheit; usw.
Hebler, ..?.. (Dollgen): Wendische Bezeichnungen in unserer Gemarkung.
Enthalten in: Lübbener Kreiskalender 1927, Seite 53; digitalisiert von der Stadt- und Landesbibliothek
Potsdam (siehe weiter unten)
Heinich, Walter: Königshufen, Waldhufen und sächsische Acker. Enthalten in: Neues Archiv
für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 51. Verlag Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v.
Baensch Stiftung, Dresden 1930; Seiten 1-10 (Textauszug siehe direkt hier:
►)
Hoffmann, Helmut: 150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg ‒ Aufbau des
Liegenschaftskatasters aus dem 'Nichts': ‒ wie war das 1861? Enthalten in: Vermessung Brandenburg,
Heft 2/2011, herausgegeben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Potsdam 2011; Seiten 18-26
Hornung, W.: Urkundliche Sammlung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen für den Landmesser
aus den Jahren 1701 bis 1813. Gesammelt im Königlichen Geheimen Staatsarchiv. Kommissionsverlag von Eugen Strien,
Halle a. S. 1900; digital zu finden auf der Website der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu
Berlin unter
https://www.digi-hub.de/viewer/!toc/BV042013793/5/LOG_0000/ (abgerufen am 3.8.2022)
Knapp, Georg Friedrich: Die Bauern-Befreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen
Preußens. Zwei Theile in einem Band. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1887 (digitalisiert
von Google). Eine sehr gute und detailreiche Gesamtdarstellung der reformerischen Entwicklungen zwischen
1706 und 1857. Die Niederlausitz steht nicht im Vordergrund, als Teil der Provinz Brandenburg seit 1815 ist
sie aber in die Gesetzgebung von 1821 voll mit einbezogen und spätestens von da an auch mit behandelt.
Koch, Christian Friedrich: Formularbuch und Commentar zum
Notariats-Gesetz für instrumentirende Gerichts-Personen und
Notarien, mit kurzen Angaben über die Erfordernisse der einzelnen
Urkunden und mehreren als Anhang beigefügten Tax-Instrumenten. Sechste
neu überarbeitete und vermehrte Ausgabe. Verlag von J. Guttentag, Berlin
1862. Behandelt wird das preußische Gesetz vom 11. Juli 1845 über
das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten. Hilfreich beim Verständnis
von notariell ausgefertigten Vertragstexten; mit Stichwortverzeichnis.
Digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz
unter https://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht/?PPN=PPN719241286
Stichworte z.B.: Ablösungsrezeß, Lehnsurkunde, Fideikommiß, Erbpacht,
Weiderezeß, Dienstablösungs-Rezeß, Grenzregulierung, Gutsabtretungs- und
Altenteilsvertrag, Parzellierung, Taxe einer Mühle / Gasthof / Ziegelei;
usw. ‒ nicht jedoch die staatlichen Separations-Verfahren zur Neuordnung
des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, die einer eigenen Gesetzgebung
unterlagen.
Kretzschmer, Johann Karl: Anleitung zum Geschäftsbetriebe der Oekonomie-Kommissarien, bei
Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, bei Gemeinheitstheilungen, Ablösungen der
Grund-Gerechtigkeiten, der Dienste und Abgaben, in Gefolge der neuern agrarischen Gesetzgebung des
Preußischen Staats. Mit vier Kupfertafeln und Tabellen. Berlin und Stettin, in der Nicolaischen Buchhandlung,
1828 (digitalisiert vom Münchener DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001681319, oder von Google). Die erste umfassende Publikation
zur Durchführung der Reformen in den Gemarkungen.
Krünitz, Johann Georg: Oeconomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der
Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, in alphabetischer Ordnung. 242 Bände. Mit
Königlich Preußischen und Churfürstlich Sächsischen Privilegien. Berlin, 1773-1858, bey Joachim Pauli, Buchhändler.
Vollständig digitalisiert von der Universitätsbibliothek Trier unter www.kruenitz1.uni-trier.de (siehe direkt
hier: ►)
Lübbener Kreiskalender (Kreis-Kalender) in historischen Ausgaben ab 1913 (Stand Dezember 2022),
digitalisiert als PDF mit vielen interessanten Beiträgen auch zu Kuschkow und Umgebung, findet man auf der Website
der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam unter
https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/18476
Mascher, Heinrich Anton: Die Grundsteuer-Regelung in Preußen auf Grund der Gesetze vom 21. Mai 1861.
Dargestellt nach Geographie, Geschichte, Statistik und Recht. Verlag von Eduard Döring, Potsdam 1862
(https://reader.digitale-sammlungen.de/)
Meyer, Helmut: Geschichte der Leiter der preußischen Katasterämter. Syke 2012. Eigenpublikation als PDF
auf der Website der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - DVW e.V. (abgerufen am 20.7.2022)
Mucke, Ernst: Wörterbuch der Nieder-Wendischen Sprache und ihrer Dialekte. 3 Bände. Verlag der
russischen und èechischen Akademie der Wissenschaften / Verlag der böhmischen Akademie für Wissenschaften und
Kunst. St. Petersburg / Prag 1911-1928; im Band 3 die Familiennamen, Ortsnamen und Flurnamen (ab Seite 193). Als PDF
zu finden auf der Website der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden unter https://sachsen.digital
Müller, Ewald: Das Wendentum in der Niederlausitz. H. Differt's
Buchhandlung, Moritz Liebe, Kottbus 1893. Ein sehr guter Überblick über die wendischen
Lebensverhältnisse, Traditionen und Begriffe. (digitalisiert von Google und von der
Sächsischen Landesbibliothek Dresden unter http://digital.slub-dresden.de/id403634016)
Schlitte, Bruno: Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und
Durchführung. Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1886. Ein Überblick über den gesamten regional
unterschiedlichen Ablauf der Verfahren seit dem 18. Jahrhundert im späteren Deutschen Reichsgebiet incl.
Auswertung der Ergebnisse, verbunden mit äußerst ausführlichen Literatur- und Quellenangaben jeweils im
laufenden Text. Königreich Preußen ab Seite 155, Provinz Brandenburg ab Seite 347. (digitalisiert von Google)
Schneitler, Carl Friedrich: Lehrbuch der gesammten Meßkunst oder Darstellung der Theorie und Praxis des
Feldmessens, Nivellirens und des Höhenmessens, der militairischen Aufnahmen, des Markscheidens und der Aufnahme ganzer
Länder, sowie der geometrischen Zeichenkunst. Zum Selbststudium und Unterricht ... Zweite verbesserte Auflage. Mit 179 in
den Text eingedruckten Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner, Leipzig 1854. Digital vom Münchener
DigitalisierungsZentrum für die Bayerische Staatsbibliothek unter
https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10083335?page=5
Schneitler, Carl Friedrich: Die Instrumente und Werkzeuge der höheren und niederen Meßkunst, sowie
der geometrischen Zeichenkunst, ihre Theorie, Construction, Gebrauch und Prüfung. Zum Unterricht und Selbststudium ...
Zweite sehr vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 227 Figuren in Holzschnitt. Druck und Verlag von B. G. Teubner,
Leipzig 1852. ... Vierte Auflage 1861. (beide Auflagen digitalisiert von Google)
Spata, Manfred: Der "Rheinländische Fuß" ist auch der "Preußische Fuß".
Ein Rückblick zur Maß- und Gewichtskunde. Enthalten in: Heimatpflege im Kreis Soest. Herausgegeben vom
Kreisheimatpfleger, Nr. 31, Oktober 2017, Seiten 5-10 (Übernahme aus der Zeitschrift "VDV-Magazin"
Nr. 3/2017); siehe direkt hier:
►
Starosta, Manfred: Dolnoserbsko-nimski slownik / Niedersorbisch-deutsches Wörterbuch.
Domowina-Verlag, Bautzen 1999
Starosta, Manfred / Hannusch, Erwin / Bartels, Hauke: Deutsch-Niedersorbisches Wörterbuch.
Digital zu finden auf der Website des Sorbischen Instituts Bautzen unter https://www.dolnoserbski.de/dnw/
(siehe direkt hier: ►) ‒ die
Umkehrform, das Niedersorbisch-deutsche Wörterbuch, findet man unter https://www.dolnoserbski.de/ndw/
(siehe direkt hier: ►). Hinweis:
Die Feineinstellungen unter der Suchmaske sind unbedingt zu beachten (besonders: Schreibung), sonst findet man gar nichts.
Stichling, Paul: Die preußischen Separationskarten 1817-1881, ihre grenzrechtliche und grenztechnische
Bedeutung. Sammlung Wichmann, Band 7. Verlag Herbert Wichmann, Berlin 1937 (digitalisiert von der Staatsbibliothek
zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, unter https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EEC900000000)
Wegener, Fritz: Beiträge zur Chronik des Dorfes Kuschkow. Enthalten in: Lübbener
Kreis-Kalender 1927, Verlag des Lübbener Kreisblattes, Buchdruckerei Richter & Munkelt, Lübben
(Spreewald); Seiten 46-51 (siehe direkt hier:
►)
Weisbach, Julius: Der Ingenieur. Sammlung von Tafeln, Formeln und Regeln der Arithmetik,
der theoretischen und praktischen Geometrie sowie der Mechanik und des Ingenieurwesens. Für praktische
Geometer, Mechaniker, Architekten, Civilingenieure, Berg- und Hüttenbeamte, Baugewerkmeister und andere
Techniker. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzschnitten. Dritte neu bearbeitete und
wesentlich bereicherte Auflage. Druck und Verlag von Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1860
(digitalisiert von Google). Ein Gesamtüberblick über das zeitgenössische Ingenieurwissen auf 863 Seiten.
Unter anderem ab Seite 238 sehr ausführlich zu Funktionsweise, Handhabung und Fehleranfälligkeit der
Feldmesserboussole (Magnetnadel-Boussole), die bei Erstellung der Separationskarten für die Dörfer
verwendet wurde; ab Seite 256 die Meridianbestimmung für die geografische Nordrichtung.
Werner, Ernst: Grenzen in der Gemarkungs(ur)karte. Erfahrungsbericht – Landkreis
Elbe Elster. Vortag als PowerPoint-Präsentation zum Brandenburger Geodätentag am 6.9.2024
(zu finden unter https://geobasis-bb.de ‒ oder direkt hier:
►).
Stichpunktartig werden behandelt und durch Bildbeispiele erläutert: Entstehung und Qualität von
Liegenschaftskarten und Liegenschaftskataster, Gemarkungskarten, Separationskarten und
Separationsrezesse, Ungenauigkeiten und Messfehler, Verteilung und Unterverteilung der
Grundsteuer auf Basis dieser Karten, rechtliche Einordnung der Separation, usw.
Zschieschang, Christian: Die Erforschung sorbischer Flurnamen in der Niederlausitz.
Forschungsstand und Perspektiven. Enthalten in: Namenkundliche Informationen (NI) 113, Deutsche
Gesellschaft für Namenforschung (GfN), Philologische Fakultät der Universität Leipzig, Leipziger
Universitätsverlag 2021; Seiten 323-348; mit einem guten Literaturverzeichnis. Als PDF nur
über Google mit Titeleingabe zu finden beim Univerlag-Leipzig; Textauszug (Creative Commons Lizenz
CC BY 3.0) siehe direkt hier:
►
Zwahr, Johann Georg: Niederlausitz-wendisch-deutsches Handwörterbuch. Herausgegeben von
J. C. F. Zwahr, Druck von Carl Friedrich Säbisch, Spremberg 1847. Digitalisiert und als PDF zur Verfügung
gestellt z.B. von Google (siehe direkt hier:
►).
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